Minamata Konvention: Afrikanische Region fordert Amalgam-Verbot ab 2027

Die Afrikanische Region hat beim Sekretariat der Minamata Konvention erneut einen Antrag zur Aufnahme eines generellen Amalgam-Verbots eingereicht. Der Vorschlag sieht einen Ausstieg in vier Schritten vor und soll auf der nächsten Konferenz der Parteien (Anfang 2022 in Bali) diskutiert werden. Afrika strebt an, die Verwendung von Amalgam zu überspringen, denn afrikanische Länder können die quecksilberhaltigen Abfälle nicht kontrollieren und bevorzugen moderne, minimalinvasive Füllungstechniken. Die zahnärztliche Versorgung beginnt sich gerade stark zu entwickeln und in manchen Gegenden hat sich die Anzahl der Zahnärzte in wenigen Jahren verdoppelt! –In einem Bericht von 2020 haben afrikanische Zahnärzte eindrücklich erklärt, warum man die Verwendung von Amalgam überspringen möchte und welche Techniken bevorzugt werden.– Tansania hat daher im Januar 2020 schon beschlossen, die Verwendung von Amalgam-Füllungen ab 2023 für alle Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter zu verbieten. Der Afrikanische Antrag zum Amalgam-Ausstieg sieht nun folgende Schritte vor:

  1. Bis zum 1. Januar 2023 gibt jede Vertragspartei eine Empfehlung heraus, dass bei Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter nur quecksilberfreie Füllungsmaterialien verwendet werden sollen.
  2. Bis zum 1. Januar 2025 legt jede Vertragspartei einen nationalen Plan mit Maßnahmen vor, die sie zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam durchzuführen beabsichtigt. Die Vertragsparteien machen ihre nationalen Pläne im Internet öffentlich zugänglich und übermitteln sie dem Sekretariat.
  3. Bis zum 1. Januar 2027 wird die Herstellung und Einfuhr von Amalgam eingestellt. Um Ausnahmen zu berücksichtigen und den Übergang zur quecksilberfreien Zahnmedizin zu ermöglichen, können die Vertragsparteien den Verkauf im Inland noch zwei Jahre lang zulassen.
  4. Bis zum 1. Januar 2029 wird der inländische Verkauf von Amalgam innerhalb der Länder, wie in Punkt 3 oben festgelegt, ebenfalls eingestellt.

Auch die Europäische Union hat einen Antrag zur Regulierung der Verwendung von Amalgam ab dem 1. Januar 2024 eingereicht. Die Forderungen entsprechen den Maßnahmen, die in Europa bereits umgesetzt sind und werden den Afrikanern wohl nicht weitgenug gehen. Insbesondere ist die Einführung einer Amalgamabscheiderpflicht in den meisten Entwicklungsländern wirtschaftlich nicht umsetzbar.