Polen: Kein Amalgam mehr im öffentlichen Gesundheitssystem

Polen hat angekündigt, Amalgamfüllungen ohne Übergangsphase aus den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversorgung zu streichen – 9 Jahre früher als von der Quecksilberverordnung (für 2030) vorgesehen.

Das polnische Gesundheitsministerium musste seine garantierten Leistungen noch an das Verbot für Amalgamfüllungen bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern anpassen und hat nun angekündigt, Amalgamfüllungen direkt bei der gesamten Bevölkerung durch Alternativen zu ersetzen.

Die kostenlose Grundversorgung umfasst nun:

  • Glasionomerzemente,
  • Glasionomerzemente mit höherer Dichte und
  • harzverstärkte Glasionomerzemente

Ein willkommener Nebeneffekt dieser Regelung ist, dass nicht alle Zahnarztpraxen, sondern nur die Praxen, in denen Amalgam entfernt wird, mit Amalgamabscheidern ausgestattet sein müssen. (Über die Abscheiderpflicht und die damit verbundenen Kosten gab es in Polen viele Diskussionen)

Entfernung von Amalgam wird neue Position der gesetzlichen Leistungen

Die Kosten für Abscheider sollen durch die neuen Leistungen für die Entfernung von Amalgamfüllungen kompensiert werden. Ausserdem können die Abscheider steuerlich abgeschrieben werden.

Die Verordnung wird 14 Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft treten. Im Namen des European Centers for Environmental Medicine hatten wir uns gemeinsam mit unserer Partner-NGO EKO-Unia für einen schnellen Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam in Polen eingesetzt und mit der Wroclaw Deklaration zur neuen Regelung beigetragen.

Weitere Informationen:

Hier ist der Link zum polnischen Entwurf der Überarbeitung der Gesetzlichen Leistungen: https://legislacja.rcl.gov.pl/projekt/12357009

Neue Erstattungsbeträge für die vollständige Präparation und Restauration von Kavitäten und die Entfernung von Amalgam sollen in den kommenden 4 Monaten beschlossen werden.