UN sammeln Informationen für Amalgam-Verbot weltweit

Auf der dritten Konferenz der Minamata-Konvention (25. bis 29. November 2019 in Genf) einigten sich die Vertragsparteien zur Vorbereitung der vierten Konferenz (1. bis 5. November 2021 in Nusa Dua, Bali, Indonesien) auf eine Reihe von Aktionspunkten zur wirksamen Umsetzung des Minamata-Übereinkommens.

Um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise einzustellen, forderte die Konferenz die Vertragsparteien auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und ersuchte das Sekretariat, Informationen über die Durchführung von den Vertragsparteien zu sammeln.

Darüber hinaus ersuchte die Konferenz das Sekretariat, von den Vertragsparteien und anderen Personen Informationen nach Absatz 7 Artikel 4 des Übereinkommens zu sammeln, d.h. Informationen, die sich auf die Verfügbarkeit, die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit sowie auf die Umwelt- und Gesundheitsrisiken und Vorteile der quecksilberfreien Alternativen beziehen. Die erhaltenen Informationen werden unter Angabe der darin enthaltenen Quellen zusammengefasst und den Parteien bis spätestens 1. Dezember 2020 zur Verfügung gestellt.

Eine überwältigende Mehrheit der Einreichungen zum Stichtag (dem 15. August 2020) bestätigt die Verfügbarkeit von kostengünstigen und haltbaren Alternativen.

Eine Übersicht finden Sie auf der Webseite der Minamata Konvention:

Das European Center for Environmental Medicine (Projekt der IG Umwelt Zahn Medizin) hat in Koordination mit der World Alliance for Mercury Free Dentistry wissenschaftliche Beiträge an das Sekretariat weitergeleitet.