Update: Verwendung von Dentalamalgam in Europa

Gemäß der Europäischen Quecksilberverordnung (EU 2017/852) darf Amalgam in der EU seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr für die Behandlung von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt hält es aufgrund der spezifischen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für absolut notwendig.
 
Jeder Mitgliedstaat musste zudem einen Nationalen Aktionsplan (bis zum 1. Juli 2019) vorlegen, um die Verwendung von Zahnamalgam weiter zu reduzieren und vorzugsweise bis 2030 auslaufen zu lassen. Bis heute wurden 26 von 27 Plänen veröffentlicht:

  • 10 Mitgliedstaaten haben einen generellen Ausstiegs-Plan vorgelegt: Italien, Kroatien, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik, Finnland, die Niederlande, Irland, Spanien und Griechenland. Schweden hat die Verwendung von Amalgam bereits vor einem Jahrzehnt eingestellt. Estland, wo der Amalgamverbrauch bereits unter 5 % liegt, prüft derzeit die Möglichkeit eines vollständigen Ausstiegs.
  • Litauen und die Niederlande haben die Verwendung von Amalgam aus den Lehrplänen der Universitäten genommen, sodass die neue Generation von Zahnärzten kein Amalgam mehr verwenden wird.
  • Kroatien und Zypern erweitern den Schutz für Kinder, indem sie das Mindestalter für Amalgam auf 18 Jahre angehoben hat, Slowenien auf 25 Jahre.
  • Österreich erweiterte den Schutz, indem es empfiehlt, Amalgam bei Personen mit Nierenerkrankungen oder bestimmten neurologischen Erkrankungen nicht zu verwenden.
  • Spanien wird Amalgam nur noch bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit und nur in Krankenhäusern zulassen – die derzeitige Amalgamverwendung liegt bei 1 %!
  • In Portugal ist ab 2021 eine schriftliche Einwilligung nach Aufklärung für Amalgam erforderlich.
  • Finnland, Irland, die Slowakei, die Tschechische Republik, Kroatien, Slowenien und Ungarn werden in den kommenden Jahren ihre öffentliche Gesundheitsversorgung auf quecksilberfreie Alternativen umstellen.
  • Polen nimmt Amalgamfüllungen aus den Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems und ersetzt sie durch Glasionomerzemente – 9 Jahre früher als in der Quecksilberverordnung vorgesehen.
  • Nachdem Dänemark schon vor langer Zeit die Verwendung von Amalgam in  Milchzähnen verboten hatte, wurde auch die Verwendung in den bleibenden Zähnen bis auf vier begrenzte Ausnahmen untersagt.  Die Verwendung von Amalgam liegt jetzt unter 2 %.
  • Estland, Litauen, Lettland, Griechenland, Zypern und Deutschland haben bisher nur vorläufige Pläne (mit einer Bewertung der tatsächlichen Verwendung) vorgelegt und angekündigt, langfristige Pläne nachzureichen.
  • Lettland ist bereits dabei, seinen langfristigen Plan zu erstellen.

Nicht-EU-Mitglieder im Übergang zu quecksilberfreier Zahnmedizin:

  • Norwegen (2008), die Republik Moldau (2020) und Neukaledonien (Frankreich) haben die Verwendung von Amalgam generell und ohne Ausnahmen eingestellt.
  • Island, Albanien und das Vereinigte Königreich haben sich dem Ausstieg aus der Verwendung für Kinder unter 15 Jahren, schwangere und stillende Frauen angeschlossen.
  • Die Schweiz verbietet die Verwendung von Amalgam in Fällen, in denen eine quecksilberfreie Alternative bevorzugt werden kann. Die Verwendung liegt bei unter 1 %.
  • Russland und Armenien haben erklärt, dass sie keine Amalgamfüllungen verwenden.
  • Und da Zahnamalgam zu Sowjetzeiten nicht erlaubt war, hat seine Verwendung in der Ukraine, Weißrussland, Georgien, Aserbaidschan, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan und Turkmenistan nie an Bedeutung gewonnen.

Eine kürzlich veröffentlichte WHO-Studie hat ergeben, dass zwei Drittel der europäischen Länder die Verwendung von Zahnamalgam bis 2025 eingestellt haben werden. (Link)

Bei jeder zusätzlichen Amalgamfüllung wird Quecksilber in die Umwelt freigesetzt. Dies ist unerwünscht und wird die erhebliche Umweltbelastung verlängern. Hier ist eine kurze Übersicht über die Maßnahmen in den einzelnen Länder: 
 
(Diese Liste wird auf der Webseite des European Center for Environmental Medicine regelmäßig aktualisiert. Hier gehts zum Tracker.)
 
Europäische Union

1. Schweden (derzeitige Verwendung von Amalgam: 0%)

  • Seit 1999 werden keine Amalgamfüllungen mehr von gesetztlichen Krankenkassen erstattet.
  • 2009 wurde die Verwendung von Dentalamalgam mit folgenden Ausnahmen verboten: 1) unter besonderen medizinischen Bedingungen 2) wenn andere Füllungsmaterialien nicht verwendet werden können oder keine adäquate Versorgung bieten
  •  Schweden hat die Ausnahmen am 31. Dezember 2011 zurückgenommen

2. Dänemark (die Verwendung von Amalgam ist von 2007 bis 2017 von 22 % auf 1,7 % zurückgegangen)

  • Seit 1995 ist die Verwendung von Dentalamalgam als Füllungsmaterial in bleibenden Backenzähnen nur noch in folgenden Ausnahmen erlaubt: 1) keine Trockenlegung möglich 2) schwierige Zugänglichkeit der Kavität 3) besonders große Kavität 4) großer Abstand zum Nachbarzahn

3. Italien (derzeitige Verwendung: <2,2%)

  • Italien hat einen nationalen Plan vorgelegt, in dem Maßnahmen zur schrittweisen Verringerung der Verwendung von Amalgam in der Zahnmedizin beschrieben werden, um das Ziel des vollständigen Ausstiegs (Phase Out) bis zum 31. Dezember 2024 zu erreichen.

4. Polen (derzeitige Verwendung: 20%-26%)

  • Polen hat am 25. Februar 2022 angekündigt, Quecksilberfüllungen ohne Übergangszeit aus den Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems zu streichen.
  • Ein vorläufiger Nationaler Aktionsplan legte den Schwerpunkt auf die Ausbildung von Zahnärzten in der Verwendung von Alternativen und Kariesprävention.

5. Kroatien (Plan bis 2025, derzeitige Verwendung >30%)

  • Seit dem 24. Februar 2020 sind alternative Füllungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwangere und stillende Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung Standard.
  • Bis zum 31.12.2025 wird der Anspruch auf die volle Erstattung alternativer Füllungen auf alle Versicherten ausgeweitet, was den Einsatz von Amalgam auf ein Minimum reduzieren wird.

6. Slowenien (Verwendung von Amalgam: 71 % im Jahr 2012)

  • Bis zum 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 25 Jahren auslaufen.
  • Bis zum 1. Januar 2027 wird die Verwendung von Amalgam bei Prämolaren (Backenzähne Nr. 4+5) der Allgemeinbevölkerung auslaufen.
  • Bis zum 1. Januar 2030 wird die Verwendung von Amalgam generell auslaufen. Ab 2030 werden Amalgamfüllungen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verwendet.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden alternative Füllungen (Komposite) anstelle von Amalgam erstatten, mit einer Einschränkung für Patienten, die in den letzten zwei Jahren keinen Zahnarzt aufgesucht haben. Das öffentliche Gesundheitssystem wird bis Ende 2022 dahingehend angepasst.

7. Slowakei (derzeitige Verwendung von Amalgam: 30%)

  • Die Slowakei hat ein vollständiges Verbot von Amalgam ab dem 1. Januar 2031 im nationalen Gesetz Nr. 578/2004 Slg. verankert. Die zuständige regionale Behörde kann Zahnärzten bei Missachtung eine Geldstrafe von bis zu EUR 3.919,- auferlegen.
  • In den nächsten Jahren ist eine Anpassung der öffentlichen Bezuschusses von alternativen Füllungen geplant.
  • Glasionomerzemente, die von allen Krankenkassen für die gesamte Bevölkerung voll erstattet werden, sind als Standardmaterial für Füllungen anerkannt.

8. Tschechische Republik (Verwendung von Amalgam: 92 % im Jahr 2012)

  • Der NAP sieht vor, dass bis 2030 die Verwendung von Dentalamalgam nur noch 1% der Gesamtzahl der Restaurationen ausmachen soll.
  • Spätestens 2025 soll eine einheitliche, materialunabhängige Vergütung von Zahnfüllungen durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich sein.
  • Ab 2030 werden Amalgamfüllungen nur noch in Ausnahmefällen erstattet, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen und der Patient eine Amalgamfüllung wünscht.

9. Finnland (derzeitige Verwendung von Amalgam: < 1 %)

  • Langfristiges Ziel ist der vollständige Amalgam-Ausstieg bis 2030.
  • Kurzfristige Ziele: Reduzierung der Amalgamverwendung um mindestens 25 % bis 2022; 50 % bis 2025 und 75 % bis 2028.
  • Da die Verwendung von Amalgam durch das öffentliche Finanzierungsmodell gefördert wird, soll das Modell in den kommenden Jahren überprüft und unter diesem Gesichtspunkt erneuert werden.

10. Irland (derzeitige Verwendung von Amalgam: 20%)

  • Irland unterstützt einen schrittweisen Abbau bis zum Ausstieg/Verbot von Amalgam in allen Altersgruppen bis 2030.
  • Die Verwendung von Amalgam wird nur in klinischen Ausnahmefällen erlaubt sein und der Bedarf an klinischen Ausnahmen soll regelmäßig überprüft werden.
  • Das öffentliche Erstattungssystem wird überarbeitet, um quecksilberfreie Alternativen für berechtigte Personen in allen Altersgruppen zu fördern.

11. Spanien (derzeitige Verwendung: 1%)

  • Schrittweise Reduzierung der Verwendung von Dentalamalgam bis zur vollständigen Eliminierung 2030.
  • Plan zur Reduzierung des Einsatzes von Dentalamalgam durch Beschränkung der Verwendung auf spezielle medizinische Bedürfnisse
  •  Plan zur Einrichtung von exklusiven Gesundheitszentren, die autorisiert sind, Zahnfüllungen aus Amalgam zu legen, zu reparieren oder zu entfernen

12. Portugal (Verwendung von Amalgam: 26 % im Jahr 2012)

  • Die portugiesische Regierung hat sich verpflichtet, die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu reduzieren und durch quecksilberfreie Materialien zu ersetzen. Zahnrestaurationen mit Amalgam sollen auf NHS-Gesundheitseinheiten (im Rahmen der primären Gesundheitsversorgung und der Krankenhausversorgung) und auf ordnungsgemäß begründeten Fälle beschränkt werden.
  •  Ab 2021, wann immer die Notwendigkeit einer Amalgamfüllung gerechtfertigt ist, müssen Patienten über die Behandlungsmethode aufgeklärt werden und ihr Einverständnis geben.

13. Zypern (Verwendung von Amalgam: 30 % im Jahr 2012)

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam bei Personen unter 18 Jahren verboten, es sei denn, der Zahnarzt hält es aufgrund besonderer medizinischer Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich.
  •  Bis zum 1. Januar 2025 prüft Zypern die Möglichkeit, die Verwendung von Zahnamalgam in der gesamten Bevölkerung zu verbieten, es sei denn, der Zahnarzt hält es aufgrund spezifischer medizinischer Bedürfnisse des Patienten für absolut notwendig.

14. Ungarn (derzeitige Verwendung: 4%)

  • Ziel ist es, die Verwendung bis 2030 auf unter 1% zu senken,
  • die staatlichen Erstattungsregelungen anzupassen und
  • quecksilberfreie Alternativen zum bevorzugten Material für neue Füllungen zu machen

15. Niederlande (derzeitige Verwendung: 0,55 %)

  • Sollte die Verwendung von Amalgam auf über 1% ansteigt, werden die Niederlande Maßnahmen evaluieren, wie die Verwendung wieder reduziert werden kann.
  • An den zahnmedizinischen Fakultäten wird seit 1997 keine Verwendung von Amalgam mehr unterrichtet.

16. Österreich (Verwendung von Amalgam: 37 % im Jahr 2012)

  • Seit 1995 ist Amalgam bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder progressiver degenerativer Erkrankung des peripheren oder zentralen Nervensystems nicht indiziert.
  • Zahnamalgam darf nicht verwendet werden • für retrograde Wurzelfüllungen • als Material für Stumpfaufbauten unter Kronen oder Brücken; • als Verschlussmaterial für gegossene Kronen.

17. Deutschland (vorläufiger Plan, derzeitige Verwendung von Amalgam: < 10%)

  • Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, darauf hinzuwirken, den Einsatz von Amalgam in der zahnärztlichen Behandlung weiter zu reduzieren und auf unverzichtbare Sonderfälle zu beschränken.
  • Der vorläufige Nationale Plan konzentriert sich auf die Förderung von Kariesprävention und die Erhebung von Daten über die tatsächliche Verwendung von Dentalamalgam. Er soll in den Folgejahren periodisch aktualisiert werden.
  • Seit dem 01. Januar 2021 müssen Zahnärzte die Verwendung von Amalgamfüllungen bei der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen angeben.

18. Estland (vorläufiger Plan 2019-2023, Verwendung von Amalgam: 1%)

19. Lettland (vorläufiger Plan 2019-2020)

  • Informationen über die Verwendung von Amalgam bei Erwachsenen sind derzeit nicht verfügbar. Solche Daten sollen mit der Einführung eines von Zahnärzten entwickelten Informationssystems für den Zeitraum 2020-2021 gesammelt werden.
  •  Das „Verfahren für die Organisation und Bezahlung von Gesundheitsleistungen“ (28. August 2018) sichert den Zugang zu staatlich finanzierten zahnärztlichen Leistungen (einschließlich der Nutzung von Alternativen) für Kinder unter 18 Jahren.

20. Litauen (vorläufiger Plan, Verwendung von Amalgam: 57 % im Jahr 2012)

  • Zahnmedizinstudenten an litauischen Universitäten werden lediglich theorethisch in die Verwendung von Amalgam eingeführt, aber seit 2008 nicht mehr praktisch darin unterrichtet.
  • Die derzeit umgesetzten Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Amalgam sollen jedes Kalenderjahr anhand verschiedener Kriterien evaluiert werden. Bis zum 1. Februar eines jeden Jahres legen die Behörden und Einrichtungen, die den Aktionsplan umsetzen, dem Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen des vergangenen Jahres vor.
  • Bis zum 1. März eines jeden Jahres erstellt das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit dann einen Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen, der der Koordinierungsbehörde für die Umsetzung der Verordnung 2017/852 vorgelegt wird.
  • Ab Mai 2021 dürfen Zahnamalgame nur noch für die Füllung von mittleren bis tiefen Dentinkavitäten (mindestens 2 mm tief) verwendet werden.

21. Griechenland (vorläufiger Plan, Verwendung von Amalgam: 10%)

  • Erhebung von Daten über die aktuelle Verwendung von Zahnamalgam.
  • Prävention von Karies
  • Kampagne zur Information von Zahnärzten und der Öffentlichkeit über die gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber und den Beitrag, den die Verringerung der Verwendung von Zahnamalgam zur Begrenzung der Quecksilberfreisetzung leistet.

22. Rumänien (Verwendung von Amalgam: 71 % im Jahr 2012)

  • Die Verwendung von Dentalamalgam soll nur in einer ausgewählten Liste von medizinischen Kliniken erlaubt werden.
  • Patienten sind verpflichtet, vor der Verwendung von Amalgam eine informierte Einwilligung auszufüllen.

23. Bulgarien (Verwendung von Amalgam: 30 % im Jahr 2012)

  • Bulgarien betont die Notwendigkeit der Datenerhebung von der tatsächlichen Verwendung von Amalgam, die Notwendigkeit einer verstärkten Prävention und der Aufklärung von Zahnmedizinstudenten und der Bevölkerung über die Risiken von Zahnamalgam.

24. Frankreich (Verwendung von Amalgam: 5% – 25%)

  • Der NAP konzentriert sich in erster Linie auf die Prävention von Karies und betont den kontinuierlichen Rückgang der Verwendung von Dentalamalgam.
  • 2014 aktualisierte die Zahnärztekammer ihre Behandlungsempfehlung für Füllungsmaterialien und fordert seither Zahnärzte auf, Dentalamalgam nur bei wenigen begrenzten und begründeten Indikationen zu verwenden.

25. Luxemburg (Verwendung von Amalgam: 26 % im Jahr 2012)

  • Die Gesundheitsdirektion hat einen nationalen Plan erstellt, dessen Ziele die lebenslange Vorbeugung von Zahnkaries, der einfache Zugang zu Behandlungen mit quecksilberfreien Materialien, eine objektive Kommunikation über Risiken und Alternativen zur Reduzierung der Verwendung von Zahnamalgam und ein professionelles Management von Amalgamabfällen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung sind.

26. Belgien (Verwendung von Amalgam: 5% – 7%)

  • Der NAP konzentriert sich in erster Linie auf die Prävention von Karies und hebt den kontinuierlichen Rückgang des Einsatzes von Amalgam hervor.

___________________________________________________________________

Europa

1. Norwegen (derzeitige Verwendung von Amalgam: 0%)

  • 1991 gab Norwegen die ersten Richtlinien heraus um die Verwendung von Amalgam aufgrund der Umweltauswirkungen einzuschränken. Im Jahr 2003 wurden strengere Richtlinien erlassen, die vorschrieben alternative Matrialien als erste Wahl für Füllungen zu verwenden.
  • Seit 2008 gilt in Norwegen ein generelles Verbot von quecksilberhaltigen Produkten. Dies beinhaltete auch ein Verbot von Amalgam, mit einer – inzwischen abgelaufenen – Ausnahmeregelung für Sonderfälle.
  • Die Verwendung von Amalgam ist seit 2011 ohne Ausgaben verboten.

2. Neukaledonien (Frankreich)

  • Am 16. September 2019 hat das Haut-Commissariat de la République en Nouvelle-Calédonie beschlossen, die Verwendung von Dentalamalgam sofort einzustellen.

3. Republik Moldau

  • Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Dentalamalgam seit dem 15.02.2020 verboten.

4. Schweiz (derzeitige Verwendung von Amalgam: weniger als 1%)

  • Die Schweiz verbietet seit dem 31. Dezember 2017 über die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung die Verwendung von Dentalamalgam in Fällen, in denen aus medizinischen Gründen einem anderen Füllungsmaterial der Vorzug gegeben werden kann.
  • In jedem Fall ist die Zustimmung des Patienten zum Behandlungsverfahren unbedingt erforderlich.

5. Island

  • Seit dem 1. Juli 2019 ist die Verwendung von Zahnamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen verboten.
  • Der Gesundheitsminister kündigte an, in Absprache mit dem für öffentliche Gesundheit und Prävention zuständigen Minister einen Aktionsplan für Maßnahmen zu erstellen, die ergriffen werden müssen, um die Verwendung von Zahnamalgam zu verringern.

6. Albanien

  •  Seit dem 1. Juli 2021 ist die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen verboten.
  • Bis zum 1. Juli 2021 soll das Gesundheitsministerium einen nationalen Plan mit Maßnahmen vorbereiten, die für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam zu ergreifen sind.

7. Vereinigtes Königsreich

  • Die europäische Quecksilberverordnung aus dem Jahr 2017 wurde nach dem Brexit in nationales Recht umgesetzt und verbietet die Verwendung von Dentalamalgam für die Behandlungen von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen in England, Schottland, Wales und Nordirland.