Amalgamfreie Bundeswehr

Auf eine Anfrage an den PIZ Sanitätsdienst bezüglich der Verwendung von Amalgam in der Bundeswehr und möglichen Zuzahlungen bei Kompositfüllungen, haben wir folgende Rückmeldung erhalten:

„Im Fachbereich der Zahnmedizin der Bundeswehr werden die zugelassenen plastischen Füllungsmaterialien indikationsbezogen und entsprechend der Produktbeschreibungen nach entsprechender Aufklärung verwendet.

Auch im Seitenzahnbereich werden grundsätzlich Kompositmaterialien verwendet, diese können im Rahmen  der sog. unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) unentgeltlich beansprucht werden.“