Italien: Regierung beschließt hohe Strafen für Zahnärzte bei Verstößen gegen Amalgamvorschriften

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Staatspräsident Mario Draghi und Justizministerin Marta Cartabia in letzter Instanz die Strafdisziplin für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber gebilligt.

Der Text sieht u.a. vor:

  • die Freiheitsstrafe von drei bis neun Monaten oder eine Geldstrafe von 50.000 bis 150.000 Euro für Verstöße gegen die Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen für Quecksilber, Quecksilberverbindungen und Quecksilbergemische;
  • eine Geldstrafe von 20.000 bis 100.000 Euro bei Verstößen gegen die Vorschriften über die Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in Herstellungsverfahren, die Zwischenlagerung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen oder -gemischen, das Inverkehrbringen von Produkten mit Quecksilberzusatz oder die handwerkliche Goldgewinnung und -verarbeitung, die die Verwendung von Quecksilber erfordern;
  • eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10.000 bis 100.000 Euro für Zahnärzte, die gegen die Vorschriften für die Verwendung von Amalgam verstoßen, und eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 bis 20.000 Euro für Zahnärzte, die nicht sicherstellen, dass ihre Amalgamabfälle sachgerecht entsorgt und gesammelt werden, sowie die gleiche Strafe und die vorübergehende Einstellung der Tätigkeit für diejenigen, die unter Verstoß gegen die Vorschriften Dentalamalgam verwenden oder Amalgamfüllungen entfernen, bis geeignete Amalgamabscheider installiert werden.

Mitteilung des Ministerrats Nr. 43 vom 27. Ottobre 2021

Italien hatte bereits im Februar 2021 den generellen Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam bis zum 31.Dezember 2024 beschlossen. Hier lesen Sie mehr darüber.