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Neu im Global Dental Amalgam Tracker: Gabun verbietet Amalgam

Mit der Verordnung Nr. 000006 verbietet das Ministerium für Gesundheit und Soziales ab sofort die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Vertrieb und die Verwendung von Zahnamalgam, Quecksilberthermometern und Quecksilbertensiometern in der Republik Gabun.

Die Anwendung des Dekrets tritt mit dem Datum der Unterzeichnung am 24. Oktober 2023 in Kraft.

Hier sind die Einzelheiten zu Zahnamalgam:

  • Die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Verwendung von Zahnamalgam sind in Gabun verboten.
  • Öffentliche oder private zahnärztliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in quecksilberfreien Restaurationstechniken und -methoden zu schulen, sobald dieses Dekret unterzeichnet ist. Nach Abschluss dieser Schulung wird ein Schulungszertifikat ausgestellt. Das Muster der im vorstehenden Absatz genannten Ausbildungsbescheinigung wird durch Beschluss des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers festgelegt.
  • Dem Austausch alter Amalgamfüllungen und dem Anbringen quecksilberfreier Füllungen muss ein Gespräch zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten vorausgehen, um die am besten geeignete Behandlungslösung zu ermitteln. Eine eidesstattliche Erklärung des Zahnarztes schließt das Gespräch ab.
  • Die von den öffentlichen und privaten Einrichtungen erhobenen Gebühren sind die vom Gesundheitsminister genehmigten und gemäß den geltenden Vorschriften liquidierten Gebühren. Allen in Gabun tätigen Krankenversicherungen ist es untersagt, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Erlasses medizinische Eingriffe, bei denen Zahnamalgam verwendet wird, zu übernehmen oder zu erstatten, aus welchem Grund auch immer.
  • Die Ergebnisse der genannten Befragungen werden in einem Register festgehalten, das nach dem durch Beschluss des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers festgelegten Muster erstellt wird. Dieses Register wird auf dem neuesten Stand gehalten und ist den zugelassenen Kontrolldiensten zugänglich. Die Gestaltung und Aktualisierung dieses Registers ist Gegenstand eines Erlasses des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers.
  • Die Agence Nationale du Médicament et des Autres Produits de Santé sorgt für die Verfügbarkeit von quecksilberfreien Alternativen für hochwertige Zahnarztpraxen.

Hier ist das offizielle Dokument (französisch):

Hier geht’s zum aktualisierten Tracker von Ländern mit Amalgam-Verboten:

Global Dental Amalgam Tracker

Global Framework on Chemicals mit Gesundheitsresolution verabschiedet

Bonn, 25. bis 29. September 2023. Die 5. Sitzung der Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) unter deutschem Vorsitz und organisiert vom UN Umweltprogramm hat ein Globales Rahmenwerk für Chemikalien verabschiedet. Angesichts des rasanten und unkontrollierten Wachstums der Produktion und des Einsatzes von Chemikalien sind die Ziele des neuen Abkommens jedoch an entscheidenden Stellen noch zu schwach, sodass man nicht erreichen wird, die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Umwelt und Gesundheit deutlich zu verringern.

Umweltverschmutzung ist weltweit der größte Risikofaktor für Krankheiten und vorzeitige Todesfälle, wobei die Verschmutzung durch Chemikalien jedes Jahr zu Millionen dieser Todesfälle, Krankheiten und Behinderungen beiträgt. Die Verschmutzung durch Chemikalien, Pestizide, Kunststoffe und Abfälle ist die dritte pflanzliche Krise unserer Zeit, und die Kluft zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der chemischen Verschmutzung wird immer größer.

Die Weltchemikalienkonferenz trägt dazu bei, diese Lücke zu schließen und den Trend umzukehren, aber trotz einiger Erfolge blieb der erhoffte Durchbruch auf der Weltchemikalienkonferenz in Bonn aus.

Hier sind unsere Highlights der 28 verabschiedeten Ziele:

  • Bis 2030 haben die Akteure den gesamten illegalen Handel und Verkehr mit Chemikalien und Abfällen wirksam unterbunden.
  • Bis 2030 stellen die Akteure so weit wie möglich zuverlässige Informationen über Chemikalien in Materialien und Produkten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Verfügung.
  • Bis 2035 werden umfassende Daten und Informationen über die Eigenschaften von Chemikalien erstellt und zugänglich gemacht.
  • Bis 2035 erstellen die Beteiligten Daten über die Herstellung von Chemikalien, einschließlich der Verwendung von Chemikalien in Materialien und Produkten, sowie Daten über Emissionen und Freisetzungen von Chemikalien und Abfällen in die Umwelt und machen diese Daten verfügbar und öffentlich zugänglich.
  • Bis 2030 arbeiten die Regierungen darauf hin, die Ausfuhr von Chemikalien, die sie auf nationaler Ebene verboten haben, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen zu notifizieren, zu regulieren oder zu verbieten.
  • Bis 2035 haben die Beteiligten wirksame Maßnahmen ergriffen, um hochgefährliche Pestizide in der Landwirtschaft auslaufen zu lassen, wenn die Risiken nicht beherrscht wurden und sicherere und erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, und um den Übergang zu diesen Alternativen zu fördern und sie verfügbar zu machen.
  • Bis 2030 sind Bildungs-, Schulungs- und Aufklärungsprogramme über Chemikaliensicherheit, Nachhaltigkeit, sicherere Alternativen und die Vorteile der Verringerung von Chemikalien und Abfallrisiken entwickelt und umgesetzt worden, wobei ein geschlechtsspezifischer Ansatz berücksichtigt wurde.
  • Bis 2030 haben alle Länder Zugang zu Giftnotrufzentralen, die über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um Vergiftungen vorzubeugen und auf sie zu reagieren, sowie Zugang zu Schulungen in chemischer Risikoprävention und klinischer Toxikologie.
  • Bis 2030 generieren die Akteure soweit möglich umfassende und zugängliche Überwachungs- und Monitoringdaten und Informationen über die Konzentrationen und potenziellen Expositionsquellen von Chemikalien beim Menschen (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Region, anderen demografischen Faktoren und anderen relevanten Gesundheitsfaktoren), bei anderen Biota und Umweltmedien und stellen diese zur Verfügung.
  • Bis 2030 investieren die Unternehmen konsequent in Innovationen zur Förderung einer nachhaltigen Chemie und Ressourceneffizienz während des gesamten Lebenszyklus von Chemikalien und setzen diese um.
  • Bis 2035 setzen die Regierungen politische Maßnahmen um, die die Produktion unter Verwendung sichererer Alternativen und nachhaltiger Ansätze während des gesamten Lebenszyklus fördern, einschließlich der besten verfügbaren Techniken, umweltfreundlicher Beschaffung und Kreislaufwirtschaftskonzepten.
  • Angemessene, vorhersehbare und nachhaltige Finanzmittel aus allen Quellen, die zur Unterstützung eines vernünftigen Chemikalien- und Abfallmanagements benötigt werden, werden in Übereinstimmung mit der Vision, den strategischen Zielen und den Vorgaben des Rahmens in allen Sektoren von und für alle Beteiligten ermittelt und mobilisiert, auch durch die Nutzung privater Finanzmittel und die Förderung innovativer und gemischter Finanzierungssysteme.

Das Europäische Netzwerk für Umweltmedizin arbeitete gemeinsam mit der WHO und der Internationalen Gesellschaft von Ärzten für die Umwelt (ISDE) an einer Gesundheitsresolution und drängte insbesondere auf die Schaffung eines globalen Netzes für die Erhebung von Gesundheitsüberwachungsdaten zur Analyse von Trends bei ausgewählten bedenklichen Chemikalien, um die Entwicklung öffentlicher Maßnahmen und die Verbesserung der nationalen Gesundheitssysteme zu unterstützen.

Hintergrund

Im Jahr 2006 einigten sich Regierungen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Industrie darauf, die negativen Auswirkungen von Chemikalien bis 2020 drastisch zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde das Strategische Konzept für ein internationales Chemikalienmanagement (SAICM) verabschiedet, doch wurden die Ziele aufgrund mangelnder finanzieller Mittel, des politischen Willens und des Drucks der Industrie nicht erreicht.

Der Prozess zur Entwicklung eines Nachfolgeabkommens läuft bereits seit 2015, aber erst jetzt konnten die internationale Gemeinschaft und andere Interessengruppen in Bonn zur Weltchemikalienkonferenz zusammenkommen und ein Nachfolgeabkommen verabschieden.

Die fünfte Sitzung der Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) ging am Morgen des 30. September 2023 zu Ende und verabschiedete die folgenden Dokumente:

Weitere Informationen:

Im Vorfeld der ICCM5 hat das Europäische Netzwerk für Umweltmedizin gemeinsam mit dem Bündnis für das Recht auf eine giftfreie Zukunft eine NGO-Konferenz organisiert.

Unseren Bericht und Bilder finden Sie hier:

 

 

EnvMed Positionspapier zum Amalgam-Ausstieg 2025

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli einen Entwurf für die Überarbeitung der EU Quecksilberverordnung veröffentlicht, mit der die Verwendung von Zahnamalgam bis 2025 schrittweise eingestellt werden soll. Vorgesehen ist alle verbleibenden absichtlichen Verwendungen von Quecksilber in der EU effektiv zu stoppen. Der Entwurf wurde allerdings mit einer deutlichen Verspätung veröffentlicht, sodass dem Parlament und Rat wenig Zeit bleibt, die Überarbeitung noch vor den Europawahlen im Juni 2024 zu verabschieden.

Da es praktikable quecksilberfreie Alternativen gibt, darf Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen bei der Bevölkerung verwendet werden. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen der Zahnarzt dies aufgrund der besonderen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Der Vorschlag sieht auch ein Herstellungs- und Ausfuhrverbot vor und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Quecksilberemissionen auf internationaler Ebene.

Amalgam besteht zu 50 % aus Quecksilber, einem der giftigsten Stoffe der Welt. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Zahnmedizin gelangt Quecksilber unweigerlich in die Umwelt, wo es sich in die noch giftigere Form Methylquecksilber umwandelt und zur Anreicherung von Quecksilber in Fischen beiträgt, die wir essen.

Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, muss er vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Angesichts der Verzögerung wird man sich jedoch beeilen müssen, um alle Formalitäten vor den Parlamentswahlen 2024 zu erledigen.

Hier ist das EnvMed Positionspapier:

   

Nepal gewinnt angesehenen Future Policy Award in der Kategorie „Amalgamfüllungen“

Die vom EnvMed-Netzwerk nominierte nepalesische Amalgam-Verordnung wurde während einer hochrangigen Preisverleihung im Rahmen der 5. Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) in Bonn mit dem Future Policy Award 2023 ausgezeichnet.

Auch bekannt als der Oscar für die beste Politik, zeichnet der Preis Gesetzgebungen aus, die bessere Lebensbedingungen für heutige und zukünftige Generationen fördern. Jedes Jahr wird ein Politikbereich ausgewählt, in dem innovative Lösungen besonders wichtig sind. Im Jahr 2023 ist der Preis der Politik für eine Welt ohne Umweltverschmutzung gewidmet, die die Verwendung gefährlicher Chemikalien in Produkten regelt, wobei der Schwerpunkt auf Kindern und ihrer Umwelt liegt.

Das nepalesische Gesetz wurde mit dem Preis geehrt, weil es als erstes in Asien die Verwendung von Zahnfüllungen aus Amalgam für Kinder unter 15 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen verbietet und gleichzeitig einen möglichst baldigen vollständigen Ausstieg anstrebt. Zahnamalgam besteht zu etwa 50 % aus Quecksilber, einem Schwermetall, das für das Nerven-, Verdauungs- und Immunsystem giftig ist, insbesondere für Kinder in der Entwicklungsphase. Dank des Gesetzes sind die meisten nepalesischen Zahnärzte inzwischen auf Alternativen wie Glasionomerzement umgestiegen, was das Risiko einer Quecksilbervergiftung sowohl für die Patienten als auch für das zahnärztliche Personal erheblich verringert.

In die engere Auswahl hatte es auch die  Verordnung zur Kontrolle und Management von Quecksilber und Quecksilberverbindungen 2020 in Tansania geschafft.

Das tansanische Gesetz befasst sich mit dem sehr aktuellen Problem der Quecksilberverschmutzung im Land, das Mensch und Umwelt gleichermaßen beeinträchtigt. Eine der größten Quellen für die Quecksilberverschmutzung ist der Goldbergbau in kleinem Maßstab, der wiederum einen Teil seines Bedarfs aus dem zahnmedizinischen Sektor bezieht. Durch die Streichung von Zahnamalgam von der Beschaffungsliste des Central Medical Store Department und das Verbot der Verwendung von Quecksilber für die Zahnmedizin in loser Form wird dieser Versorgungsweg unterbrochen. Neben dem direkten Schutz von Kindern unter 15 Jahren sowie von schwangeren und stillenden Frauen zielt das Gesetz also auch darauf ab, die Kontamination der Umwelt, des Trinkwassers und der Böden mit Quecksilber zu verringern. Trotz äußerst begrenzter Mittel ist das Gesetz somit ein hervorragendes Beispiel für andere afrikanische Länder in ähnlicher Lage.

„Als Gesellschaft sind wir mit einer Vielzahl von Krisen konfrontiert, insbesondere mit dem Klimawandel, dem Verlust der biologischen Vielfalt und der Umweltverschmutzung. Das Problem der Umweltverschmutzung wird noch dadurch verschärft, dass in fast allen Produkten, auf die wir im Alltag angewiesen sind, schädliche Stoffe enthalten sind, so auch in Zahnfüllungen aus Amalgam, die für unsere jüngsten Mitglieder bestimmt sind. Es ist wichtig, dass wir dieses Thema mit großer Ernsthaftigkeit angehen und vor allem den Schutz der Kinder vor diesen schädlichen Substanzen in den Vordergrund stellen“, sagte Alexandra Wandel, Vorstandsvorsitzende des World Future Council.

Die Preisverleihung wurde auf dem YouTube-Kanal des World Future Councils live übertragen.

Der Preis wird seit 2009 von der World Future Council Foundation verliehen. In diesem Jahr arbeitet der World Future Council mit dem Institut für Ausbildung und Forschung der Vereinten Nationen (UNITAR) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Umweltbundesamt (UBA) zusammen, um politische Maßnahmen für eine giftfreie Welt aufzuzeigen, die die Verwendung gefährlicher Chemikalien in Produkten regeln, wobei der Schwerpunkt auf Kindern und ihrer Umwelt liegt.

Weitere Informationen:

Giftfreie Welt

 

EU-Kommission will Amalgamfüllungen 2025 verbieten

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzgebungsentwurf zum Amalgam-Ausstieg 2025 veröffentlicht. Die Überarbeitung der EU-Quecksilber Verordnung wurde seit Dezember 2022 erwartet und sieht auch ein Verbot von quecksilberhaltigen Glühbirnen und Lampen vor.
 
Da es ausreichend Alternativen gibt, soll Amalgam ab dem 1. Januar 2025 bei der gesamten Bevölkerung, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden. Der Vorschlag umfasst auch ein Verbot der Herstellung und des Exports, womit ein wichtiger Beitrag zur internationalen Verringerung der Quecksilberemissionen geleistet wird. 
 
Die Verwendung von Amalgam für Kinder unter 15 Jahren, sowie Stillende und Schwangere ist in der EU bereits seit 2018 verboten.

Amalgam besteht zu 50 % aus Quecksilber, einem der weltweit giftigsten Stoffe, der 
trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Zahnmedizin unweigerlich auch in die Umwelt gelangt, wo er sich in die noch giftigere Form Methylquecksilber umwandelt und zur Quecksilberbelastung von Speisefischen beiträgt.
 
Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, müssen ihm noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Aufgrund der Verzögerung, muss sich das Parlament jetzt sehr beeilen, um noch vor den Parlamentswahlen 2024 alle Formalien für eine Zustimmung zu erfüllen. 
 
Das ist ein Meilenstein. Endlich bekommen wir eine Regelung für Amalgam, die größte noch verbleibende Verwendung von Quecksilber in Europa und eine ernsthafte Bedrohung für Gesundheit und Umwelt.
 
Wir erwarten auch von der Bundesregierung, den Vorschlag im Europäischen Rat zu unterstützen. Über 50 NGOs und Experten hatten sich 2021 mit der Bonner Amalgam-Erklärung an die Bundesregierung gewendet und einen nationalen Ausstieg 2025 gefordert. 
 
Zahlreiche Länder, wie Schweden, Norwegen, Moldawien, Litauen, die Schweiz, Bolivien, Ecuador, Indonesien, die Philippinen oder Zambia sind bereits aus der Verwendung von Amalgam ausgestiegen. Zuletzt hatte auch Polen Amalgam durch Alternativen in der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt.
 
Weitere Informationen: