News

World Alliance for Mercury Free Dentistry: Statement zur COP4.1 der Minamata Konvention

Zustimmung für globalen Amalgam-Ausstieg wächst

Mit dem Ende des ersten Teils der vierten Konferenz der Vertragsparteien der Minamata-Konvention über Quecksilber (COP4), die vom 1. bis 5. November online stattfand, rückt der globale Amalgam-Ausstieg in den Fokus. Das UN-Übereinkommen fordert die Vertragsparteien auf, Quecksilberemissionen einzudämmen und auch die Verwendung von Amalgamfüllungen, die zu 50 % aus Quecksilber bestehen, schrittweise zu verringern. In Vorbereitung auf den zweiten Teil der COP4 im März 2022 in Bali haben sowohl das Sekretariat der Minamata-Konvention als auch die WHO neue Untersuchungen veröffentlicht. Es gibt Bestrebungen, das Ende des umwelt- und gesundheitsschädlichen Produkts zu beschließen.

Viele Länder sind bereits aus der Verwendung von Amalgam, zumindest bei Kindern und anderen vulnerablen Bevölkerungsgruppen, ausgestiegen. Nun beantragt die afrikanische Region, ein generelles Phase Out in die Minamata Konvention aufzunehmen. Auch die Europäische Union fordert, das Abkommen zu erweitern und zunächst an den Europäischen Standard anzupassen. In Europa ist die Verwendung von Amalgam bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern seit 2018 verboten.

Auf der Grundlage von Beiträgen der Vertragsparteien und anderen Interessengruppen hat das Minamata-Sekretariat einen Bericht mit aktuellen Informationen über quecksilberfreie Alternativen zu Amalgam verfasst. Darin heißt es, dass quecksilberfreie Füllungen, wie Komposite oder Glasionomerzemente, „zufriedenstellende mechanische Eigenschaften haben und weniger Kavitätenvorbereitung erfordern als Amalgam“, „bereits weit verbreitet sind“ und „der Preisunterschied relativ gering ist“.

Die WHO ihrerseits hat das Ergebnis einer informellen globalen Konsultation von politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit (2021) veröffentlicht und kommt zu folgendem Schluss: „Die Konsultationen […] machen deutlich, dass eine schrittweise Verringerung und sogar ein Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam möglich ist, zumal zunehmend wirksame, kostengünstige und einfach anzuwendende Alternativen verfügbar sind.“ 

In der WHO-Umfrage geben zudem 14 % aller Länder an, dass sie die Verwendung von Zahnamalgam schon vollständig eingestellt haben. In Europa und der Region Amerikas sind es sogar zwei Drittel der Länder, die aus der Verwendung entweder ausgestiegen sind oder dies voraussichtlich bis 2025 tun werden. Als Vorbereitung auf den globalen Amalgam-Ausstieg hat die WHO daher Zeichen gesetzt und Anfang Oktober Glasionomerzemente in die Liste unentbehrlicher Arzneimittel aufgenommen.

„Wir fordern alle Beteiligten auf, diese neuen Informationen zu berücksichtigen. Sie bestätigen, dass quecksilberfreie Alternativen wirksam, verfügbar und erschwinglich sind“, so Charlie Brown, Präsident der World Alliance for Mercury-Free Dentistry, einer weltweiten Koalition von über 50 NGOs (einschließlich der IG Umwelt Zahn Medizin), die sich für das Ende der Verwendung von Amalgam einsetzt. 

Dr. Graeme Munro-Hall, Chief Dental Officer der World Alliance for Mercury-Free Dentistry bestätigt: „Es ist Zeit, der Wissenschaft zu folgen. Amalgamfüllungen sind ein altes und überholtes Material, das in der modernen Zahnmedizin nichts mehr zu suchen hat.“

Dominique Bally, Direktor des African Centers for Environmental Health, erklärt den Antrag der afrikanischen Region zum Phase-Out: „Der Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam ist besonders wichtig für Entwicklungsländer, in denen wir über keine Infrastruktur verfügen, um Quecksilberabfälle aus Amalgam zu sammeln, zu transportieren und zu lagern. Unsere Ressourcen werden am kosteneffizientesten genutzt, wenn wir zu quecksilberfreien Alternativen übergehen.“

Siddika Sultana, Direktorin des Asian Centers for Environmental Health, geht auf den europäischen Vorschlag ein und warnt: „Die Verwendung quecksilberfreier Zahnfüllungen ist entscheidend für die Gesundheit von Frauen und Kindern, die besonders anfällig für die neurotoxischen Auswirkungen von Quecksilber aus Amalgam sind, sei es, dass es in ihre Zähne implantiert ist oder ihre Umwelt verschmutzt“.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die Europäische Union den Weg zur quecksilberfreien Zahnmedizin weltweit ebnet. Um ihrer führenden Rolle im Einsatz für eine giftfreie Umwelt gerecht zu werden, muss die Union jedoch auch den nächsten Schritt gehen und sich für Maßnahmen zum generellen Amalgam-Ausstieg einsetzen.“, fordert Florian Schulze, Direktor des European Centers for Environmental Medicine, im Hinblick auf die Konferenz in Bali.

Weitere Informationen: 

Proposals for amendments to annexes A and B to the Minamata  Convention on Mercury:
https://www.mercuryconvention.org/sites/default/files/documents/working_document/4_26_Amendment Proposals.English.pdf

Information on dental amalgam compiled by the Secretariat of the Minamata Convention:
https://www.mercuryconvention.org/sites/default/files/documents/working_document/4_5_DentalAmalgam.English.pdf

Dental Amalgam: Information from the World Health Organization:
https://www.mercuryconvention.org/sites/default/files/documents/information_document/4_INF26_DentalAmalgamWHO.English.pdf

WHO: Alternative to Dental Amalgam becomes Essential Medicine:
https://environmentalmedicine.eu/news/who-adds-alternative-to-dental-amalgam-to-the-list-essential-medicines/

Bericht: COP4.1 der Minamata Konvention über Quecksilber

Die vierte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP-4) wird aufgrund der Corona-Pandemie in zwei Teilen abgehalten. Um sicherzustellen, dass das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber weitergeführt werden kann, da das derzeitige Budget und Arbeitsprogramm Ende 2021 ausläuft, wurde der erste Teil der COP-4 virtuell vom 1. bis 5. November 2021 mit rund 1.000 Teilnehmern abgehalten. Die Vertragsparteien konnten die beiden dringendsten Entscheidungen treffen:

  • das Arbeits- und Haushaltsprogramm des Übereinkommens für 2022, das es dem Sekretariat ermöglichen wird, die Vertragsparteien weiterhin bei der Erfüllung der rechtsverbindlichen Verpflichtungen des Übereinkommens zu unterstützen, und
  • die Festsetzung des Termins für den zweiten Teil der Tagung, die vom 21. bis 25. März 2022 auf Bali, Indonesien, stattfinden wird.

Die Teilnehmer diskutierten außerdem drei weitere zeitkritische Themen, beginnend mit der nationalen Berichterstattung. Die ersten nationalen Langformberichte der Vertragsparteien sind bis zum 31. Dezember 2021 fällig. Die Erstellung eines jeden Berichts erfordert „umfangreiches technisches Fachwissen sowie die Koordination zwischen oft mehreren Ministerien“. Während des Treffens stellte das Sekretariat den Entwurf eines Leitfadens für die Vertragsparteien vor.

Eine weitere Diskussion konzentrierte sich auf die Finanzierung des Übereinkommens, insbesondere durch die achte Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität (GEF). Die Vertragsparteien betonten die Bedeutung der GEF bei der Unterstützung der Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, indem sie den Ländern hilft, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Sowohl GEF-Beitragsländer als auch GEF-Empfängerländer forderten die GEF auf, die Mittelzuweisungen für ihren Schwerpunktbereich Chemikalien und Abfälle im Rahmen der GEF-8 zu erhöhen.

Schließlich befassten sich die Vertragsparteien mit der Forderung des Übereinkommens, seine Wirksamkeit spätestens sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten 2017 zu bewerten. Auf der COP-4.1 berichtete das Sekretariat über die intersessional geführten Konsultationen zur Bewertung möglicher Indikatoren und den Entwurf eines Leitfadens zur Überwachung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Norwegen und Kanada schlugen drauf aufbauend einen Weg zur Schaffung eines Rahmens für die erste Wirksamkeitsbewertung vor.

Mehrere Parteien, insbesondere aus Lateinamerika und der Karibik sowie aus Afrika, erklärten, die Pandemie habe ihre sinnvolle Teilnahme an den intersessionalen Konsultationen verhindert. Die afrikanischen Länder wiesen auch auf Schwierigkeiten bei der regionalen Koordinierung hin und baten um Unterstützung für einen zusätzlichen Tag regionaler Konsultationen unmittelbar vor dem Präsenz-Teil der COP-4 in Bali.

Auf dem zweiten Teil der COP-4 2022 werden die Überarbeitung der Anhänge A und B, Zahnamalgam, Zollcodes für die Kennzeichnung von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde, nationale Aktionspläne für den handwerklichen und kleinen Goldbergbau sowie die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen zur Unterstützung der Wirksamkeitsbewertung behandelt.

In den Jahren zwischen den Konferenzen hatten sich Experten getroffen, um die Anhänge A und B des Übereinkommens (mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsverfahren, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden) zu überprüfen. Eine Gruppe technischer Sachverständiger, die sich mit Leitlinien für die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt befasst, hat ihren Berichtsentwurf abgeschlossen. Eine weitere Gruppe technischer Sachverständiger hat sich mit Schwellenwerten für Quecksilberabfälle befasst, und sowohl das Sekretariat des Minamata-Übereinkommens als auch die WHO haben neue Dokumente über Zahnamalgam veröffentlicht.

In dem Bericht des Minamata-Sekretariats mit aktuellen Informationen über quecksilberfreie Alternativen zu Amalgam, auf Grundlage von Beiträgen der Vertragsparteien und anderer Interessengruppen, heißt es, dass quecksilberfreie Füllungen, wie Komposite oder Glasionomerzemente, „zufriedenstellende mechanische Eigenschaften haben und weniger Kavitätenpräparation erfordern als Amalgam“, „bereits weit verbreitet sind“ und „der Preisunterschied relativ gering ist“.

Die WHO ihrerseits legte ihren Bericht über die informelle globale WHO-Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit (2021) vor, und kam zu dem selben Schluss: „Die Ergebnisse der Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit machen deutlich, dass eine schrittweise Verringerung und sogar ein Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam möglich ist, zumal zunehmend wirksame, kostengünstige und einfach anzuwendende quecksilberfreie Alternativen zur Verfügung stehen.“

In der von der WHO durchgeführten Umfrage gaben 14% der Länder an, dass sie die Verwendung von Zahnamalgam vollständig eingestellt haben, und in den Regionen Europa und Amerika haben sogar zwei Drittel der Länder die Verwendung von Zahnamalgam entweder bereits eingestellt oder werden dies voraussichtlich bis 2025 tun. In Vorbereitung auf den allgemeinen Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam hat die WHO im Oktober Glasionomerzemente, eine quecksilberfreie Alternative zu Amalgam, in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgenommen.

Im Vorfeld der COP-4 haben die EU, Afrika sowie Kanada und die Schweiz jeweils Vorschläge zur Änderung von Anhang A und/oder B des Übereinkommens vorgelegt.

Die Europäische Union dafür ein, die in Europa bereits geltenden Maßnahmen zu Amalgam(Ausstieg aus der Verwendung für Kinder, schwangere und stillende Frauen) in den internationalen Vertrag aufzunehmen. Die afrikanische Region fordert einen generellen Ausstieg bis 2029 in vier Schritten.

WHO Konsultation: Zwei von drei europäischen Ländern bis 2025 amalgamfrei

Die WHO hat den Parteien der Minamata Konvention über Quecksilber einen Bericht über informelle globale WHO-Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der zahnmedizinischen öffentlichen Gesundheit (2021) vorgelegt und kommt zu folgendem Schluss: „Die Ergebnisse der Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der zahnmedizinischen öffentlichen Gesundheit machen deutlich, dass eine schrittweise Verringerung und sogar ein Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam möglich ist, zumal zunehmend wirksame, kosteneffiziente und einfach zu verwendende quecksilberfreie Alternativen zur Verfügung stehen.“

Die Konsultation im Jahr 2021 umfasste 93 Teilnehmer aus 80 Ländern und Gebieten, von denen 89 % zum Zeitpunkt der Konsultation Unterzeichner oder Vertragsparteien des Übereinkommens waren.

14 % der Länder gaben zudem an, dass sie die Verwendung von Zahnamalgam vollständig eingestellt haben, und in den Regionen Europa und Amerika haben sogar zwei Drittel der Länder die Verwendung von Zahnamalgam entweder bereits eingestellt oder werden dies voraussichtlich bis 2025 tun.

„Die informelle globale WHO-Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit im Jahr 2021 zeigt, dass eine schrittweise Verringerung – und sogar ein Ausstieg – der Verwendung von Zahnamalgam möglich ist. Die politischen Entscheidungsträger in den einzelnen Ländern sind sowohl in der Lage als auch willens, die im Minamata-Übereinkommen empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, und es stehen zunehmend wirksame, kosteneffiziente und einfach zu verwendende quecksilberfreie Alternativen zu Zahnamalgam zur Verfügung.

„Der Prozess des Ausstiegs aus der Verwendung von Quecksilber kann durch eine weitere Stärkung der sektorübergreifenden Führung und Zusammenarbeit sowie durch die Festlegung klarer Zeitpläne für die Umsetzung der neun Ausstiegsmaßnahmen beschleunigt werden. Zur Erleichterung dieses Prozesses auf globaler und regionaler Ebene ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung für Länder mit niedrigem Einkommen und andere Länder, in denen die Finanzierung und die Ressourcen stark eingeschränkt sind und die eine hohe Prävalenz von unbehandelter Zahnkaries aufweisen, zu verstärken. Durch solche umfassenden, schrittweisen und integrativen Initiativen können die meisten Länder den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam beschleunigen und entscheidende Fortschritte bei der Verringerung der Risiken und dem besseren Schutz unserer Umwelt und der menschlichen Gesundheit erzielen.“

„Die Festlegung konkreter Zeitpläne für den Ausstieg der einzelnen Länder aus der Verwendung von Zahnamalgam und möglicherweise sogar für den vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam kann den Prozess ebenfalls beschleunigen. Zwar ist der Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam im Minamata-Übereinkommen über Quecksilber nicht vorgeschrieben, doch sind mindestens zwei der neun empfohlenen Maßnahmen erforderlich, und mehr als zwei werden empfohlen. Die Festlegung eines Zeitplans für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird dazu beitragen, den Fortschritt auf Länderebene zu fördern.“

Report of the Informal Global WHO consultation with policymakers in dental public health

In Vorbereitung auf einen allgemeinen Ausstieg aus dem Amalgam hat die WHO im Oktober Glasionomerzemente, eine quecksilberfreie Alternative zu Amalgam, in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgenommen. Hier lesen Sie mehr dazu.

 

UN Sekretariat: Alternativen zu Amalgam sind wirksam, verfügbar und kostengünstig

Am 12. August 2021 veröffentlichte das Sekretariat der Minamata-Konvention Informationen über quecksilberfreie Alternativen zu Zahnamalgam und über die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen der Vertragsparteien zur Verringerung der Verwendung von Quecksilber in der Zahnmedizin. Darin heißt es, dass quecksilberfreie Füllungen, wie Komposite oder Glasionomerzemente, „zufriedenstellende mechanische Eigenschaften haben und weniger Kavitätenvorbereitung erfordern als Amalgam“, „bereits weit verbreitet sind“ und „der Preisunterschied relativ gering ist“.

Die technischen Vor- und Nachteile von Dentalamalgam und den verschiedenen Alternativen werden folgendermaßen beschrieben:

  • Quecksilberfreie Materialien weisen zufriedenstellende mechanische Eigenschaften sowie eine bessere Ästhetik auf, wobei für Komposite eine geringere Kavitätenpräparation erforderlich ist.
  • Vier Hauptfaktoren beeinflussen die Langlebigkeit einer Füllung: das Material, die Restaurationsmethode, die Fähigkeiten des Zahnarztes und die Zahnhygiene des Patienten.
  • Harzmodifizierte Glasionomere sind bruchfester als Glasionomere, was in Verbindung mit ihrer Fähigkeit, eine chemische Verbindung mit der Zahnsubstanz einzugehen, dazu geführt hat, dass sie vor allem in der Kinderzahnheilkunde für kleine Restaurationen verwendet werden.
  • Glasionomer-Zemente haben nicht die gleichen physikalischen und chemischen Eigenschaften und klinischen Leistungen wie Amalgam, und ihre Lebensdauer ist kürzer als die von Amalgam.

In Bezug auf die Risiken und Vorteile für die Umweltgesundheit stellten die Parteien und Interessengruppen fest, dass Zahnamalgam Amalgam zu erheblichen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber in Luft, Wasser und Boden führt, was Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt.

Nur 14 Vertragsparteien hatten Informationen über die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen, die von den Vertragsparteien ergriffen wurden, um die Verwendung von Zahnamalgam auslaufen zu lassen, obwohl es wesentlich mehr Vertragsparteien gibt, die bereits weitere Maßnahmen ergriffen haben (Überblick über die Maßnahmen in der EU) oder sogar aus der Verwendung von Amalgam generell ausgestiegen sind, wie z.B. Norwegen oder Moldawien.

Aktuelle Informationen über quecksilberfreie Alternativen zu Zahnamalgam: https://www.mercuryconvention.org/sites/default/files/documents/working_document/4_5_DentalAmalgam.English.pdf

WHO setzt Glasionomerzemente auf Liste unentbehrlicher Arzneimittel

7. Oktober, 2021

Die Weltgesundheitsorganisation hat die 22. WHO-Musterliste der unentbehrlichen Arzneimittel (EML) und die 8. Musterliste der unentbehrlichen Arzneimittel für Kinder (EMLc) veröffentlicht.

Diese Listen enthalten nun auch Glasionomerzemente (GIZ), eine wirksame Alternative zu Amalgamfüllungen mit einer überzeugenden Begründung:

„Angesichts der im UN-Minamata-Übereinkommen über Quecksilber vereinbarten schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam bietet GIZ eine kostengünstige Alternative. Seine Aufnahme in das EML würde die Verfügbarkeit auf verschiedenen Ebenen des Gesundheitssystems, insbesondere in der medizinischen Grundversorgung, verbessern und die Verwendung und Akzeptanz des Materials weiter fördern. Die einzigartigen kariesvorbeugenden Eigenschaften des Materials machen es jedem anderen verfügbaren Material überlegen.“

„HV-GIZ-Füllungen haben die gleichen Erfolgsquoten wie Amalgam bei der Verhinderung wiederkehrender Karieserscheinungen (vergrößerte kariöse Läsion), wenn sie mit konventionellen Techniken eingesetzt werden. Auch wenn HV-GIC-Füllungen eher herausfallen, ist die kariespräventive Wirkung besser als bei allen anderen Materialien.“

Prof. Habib Benzian, Leiter des WHO Coopertating Center for Quality-Improvement, Evidence-Based Dentistry, New York University College of Dentistry, fügte in einem Interview mit Melissa Busch (DrBicuspid.com) hinzu, dass es wichtig sei, weltweit Zugang zu Glasionomerzementen zu haben, da die Minamata-Konvention die schrittweise Abschaffung von Amalgam ab 2030 fordert.

 

Amalgamfreie Bundeswehr

Auf eine Anfrage an den PIZ Sanitätsdienst bezüglich der Verwendung von Amalgam in der Bundeswehr und möglichen Zuzahlungen bei Kompositfüllungen, haben wir folgende Rückmeldung erhalten:

„Im Fachbereich der Zahnmedizin der Bundeswehr werden die zugelassenen plastischen Füllungsmaterialien indikationsbezogen und entsprechend der Produktbeschreibungen nach entsprechender Aufklärung verwendet.

Auch im Seitenzahnbereich werden grundsätzlich Kompositmaterialien verwendet, diese können im Rahmen  der sog. unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV) unentgeltlich beansprucht werden.“