#12

Die weitere Verwendung von Dentalamalgam kann die Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften und Maßnahmen, behindern und möglicherweise verringern:

  • Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Quecksilber als prioritären, gefährlichen Stoff einstuft und vorsieht, dass Gewässer in der EU bis spätestens 2027, in einem „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ sein müssen;18

  • Die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung, die ab 2023 die Wasserknappheit in Folge des Klimawandels für die landwirtschaftliche Bewässerung verringern und mit Mindestanforderungen ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und Gesundheit von Mensch und Tier garantieren soll;19

  • Den Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft,20 in dem eine Überprüfung der Richtlinien über Abwasserbehandlung und Klärschlamm gefordert wird, um die Praktiken der Kreislaufwirtschaft auf die Bewirtschaftung von Abwasser und Klärschlamm anwenden zu können.