Diese Petition ist abgelaufen
Im Dezember 2016 haben wir zur Unterzeichnung einer Petition für ein Amalgamverbot in der Zahnmedizin vom Europäischen Parlament aufgerufen.
www.change.org/amalgam
Auch die hohe Beteiligung konnte dazu beitragen, dass folgendes Ergebnis bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Quecksilberabkommens in Europa für Amalgam erreicht werden konnte
– Ab dem 1. Juli 2018 wird die Verwendung von Amalgam bei Kindern bis 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen verboten.
– Zum 1. Januar 2019 wird eine eigene Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen europaweit vorgeschrieben. -Das betrifft sowohl Rückstände wie Knet- und Stopfreste, Kapseln mit Amalgam-Anhaftungen oder Amalgamfüllungen in extrahierten Zähnen als auch die in Deutschland bereits seit 1989 vorgeschriebenen Amalgamabscheider mit einem Abscheidegrad von mindestens 95% (Amalgamabscheider müssen zudem, den Empfehlungen der Hersteller entsprechend, regelmäßig gewartet werden). Ein weiterer Sonderfall sind die Filtersiebe, die unter dem Speibecken eingebaut sind. Sie dürfen nicht abgespült werden, denn dadurch könnte Amalgamschlacke in das Abwasser gelangen, sondern müssen regelmäßig gewechselt und entsorgt werden. – Alle amalgamhaltigen Abfälle sind Sondermüll und müssen dementsprechend dem Entsorger übergeben werden.
– Ab Januar 2019 darf Amalgam europaweit nur noch in verkapselter Form angewendet werden.
weitere Maßnahmen:
– Bis Juli 2019 soll jeder Mitgliedstaat einen nationalen Maßnahmenplan ausarbeiten, wie die Verwendung von Amalgam noch weiter gesenkt werden kann. – Dies ist besonders relevant für Mitgliedstaaten wie Deutschland, bei denen viele der EU-Maßnahmen ohnehin schon Standard sind.
– Bis zum 30. Juni 2020 muss die Europäische Kommission eine Studie vorlegen und soll untersuchen, ob ein generelles Amalgamverbot, vorzugsweise bis 2030, unter Berücksichtigung nationaler organisatorischer Voraussetzungen bei der medizinischen Versorgung, umgesetzt werden kann.