Philippinen: Generelles Amalgam-Verbot tritt in Kraft

Die philippinische Übergangsfrist für die Verwendung von Dentalamalgam endete am 29. Mai 2023 gemäß der Verordnung 2020-0020. Die Verwendung von Amalgam für Kinder bis zu 14 Jahren, schwangere und stillende Frauen und der Import von Amalgam waren bereits seit 2020 verboten.

Diese Verordnung befasst sich nicht nur mit den Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die von Dentalamalgam selbst ausgehen, sondern verhindert auch, dass Quecksilber aus der Zahnmedizin in den handwerklichen und kleinen Goldbergbau (ASGM) gelangen kann.

Im Einklang mit der Minamata-Konvention über Quecksilber hatte das Gesundheitsministerium am 14. Mai 2020 folgende Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung von Dentalamalgam verabschiedet.

  1. Unmittelbar nach Inkrafttreten der Verordnung gilt:
    a. Verbot der Einfuhr von flüssigem Quecksilber zur Verwendung bei zahnärztlichen Restaurationsverfahren sowie von Amalgam-Kapseln;
    b. Verbot der Verwendung von Amalgam und Amalgam-Kapseln für Kinder unter vierzehn (14) Jahren, schwangere Frauen und stillende Mütter.
  2. Das Verbot der Verwendung von Amalgam und Amalgam-Kapseln für Zahnsanierungen in Zahnkliniken und Schulen wird drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung umgesetzt.
  3. Die ordnungsgemäße Lagerung und Entsorgung aller Amalgam-Kapseln im Land durch eine akkreditierte TSD-Einrichtung muss spätestens nach Ablauf der Auslauffrist von drei (3) Jahren abgeschlossen sein.

Ministerium für Gesundheit, Verwaltungsanordnung 2020-0020