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Quecksilberemission im Koalitionsvertrag

„Kohle-Kraftwerke müssen die Anforderungen der strikteren Emissionsbandbreiten nach dem Stand der Besten Verfügbaren Technik zu Großfeuerungsanlagen einhalten.“
„Amalgam in Deutschland zu einem konkreten Zeitpunkt, aber vorzugsweise ab 2020, generell verbieten.“

 

 

COP5 der Minamata Konvention: Nationale Aktionspläne zur Verringerung von Amalgam beschlossen

Auf der COP5 der Minamata-Konvention wurde beschlossen, dass alle Länder, die noch nicht aus der Verwendung von Zahnamalgam ausgestiegen sind, einen entsprechenden nationalen Aktionsplan vorlegen sollen. Der erste Plan ist bis zum 31. Dezember 2025 fällig und sollte berücksichtigen, dass die nächste Konferenz der Vertragsparteien den Ausstieg aus der Herstellung und dem Handel mit Zahnamalgam bis 2030 und den Ausstieg aus der öffentlichen Gesundheitsversorgung diskutieren wird.

Der Vorschlag der afrikanischen Gruppe, die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Amalgam im Jahr 2030 zu verbieten, wurde auf der COP5 zwar angesprochen, jedoch kam es zu keiner schnellen Einigung, so dass er auf die COP 6 im November 2025 verschoben werden musste.

Australien, Argentinien, Bahrain, Botswana und Burkina Faso im Namen der afrikanischen Region, Burundi, Chile, Kolumbien, die Europäische Union, Gabun, Indonesien, Jordanien, Kuwait, Norwegen, Pakistan, Saudi-Arabien, die Schweiz, Tuvalu und Uganda haben sich für den Vorschlag ausgesprochen und wurden von vielen anderen Ländern unterstützt, aber es gab auch Gegenstimmen aus Brasilien, Kanada, Indien, dem Vereinigten Königreich, den USA und Südafrika.

Auch der afrikanische Vorschlag, die Verwendung von Zahnamalgam in der öffentlichen Gesundheitsversorgung  zu regulieren, wurde abgelehnt, diesmal jedoch neben Brasilien und den USA auch von der EU. Die Europäische Kommission erklärte, sie könne nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungssysteme der Mitgliedstaaten entscheiden. Daher wurde auch dieser Vorschlag vertagt und soll auf der COP6 im Jahr 2025 diskutiert werden.

Charlie Brown, Präsident der World Alliance for Mercury-Free Dentistry, hatte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung dieses Vorschlags hervorgehoben: „Die Mittelschicht entzieht sich heute der Verwendung von Zahnamalgam. Die Verwendung von Amalgam ist ethnischen und religiösen Minderheiten, Einwanderern, armen Menschen oder institutionalisierten Personen in Gefängnissen und psychiatrischen Kliniken vorbehalten. Es gibt keine Verbrauchernachfrage nach Amalgam, gar keine. Heute wird Amalgam den Verbrauchern, die keine Wahl haben, von rücksichtslosen Regierungsbehörden und multinationalen Versicherungsunternehmen aufgezwungen.“

Polen, Japan, Bolivien, El Salvador, Paraguay, Peru, Guyana, St. Lucia, Uruguay und Mosambik haben Amalgam bereits aus den öffentlichen Programmen gestrichen und es damit effektiv abgeschaft. Kroatien und die Tschechische Republik haben einen Plan verabschiedet, der bis 2025 eine einheitliche Kostenerstattung für Zahnfüllungen unabhängig vom Material vorsieht; in Finnland und der Slowakei kostet eine Kompositfüllung den Patienten genauso viel wie eine Amalgamfüllung, und Irland, Slowenien und Ungarn werden in den kommenden Jahren ihre Versicherungen zugunsten quecksilberfreier Füllungen umstellen.

Was die verabschiedeten nationalen Aktionspläne betrifft, so gibt es Parallelen zu dem sehr erfolgreichen schrittweisen Ansatz der EU-Quecksilberverordnung von 2017, die den Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam für Kinder, schwangere und stillende Frauen im Jahr 2018 vorschrieb und die Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Aktionspläne für den schrittweisen Ausstieg aus Zahnamalgam im Jahr 2019 zu erstellen, während für das darauffolgende Jahr die Bewertung eines allgemeinen Ausstiegs bis 2030 angekündigt wurde.

Das Ergebnis der nationalen Aktionspläne in Europa war, dass 12 von 27 Mitgliedstaaten direkt einen Plan zum generellen Amalgam-Ausstieg verabschiedet haben, viele von ihnen durch die Umstellung der Versorgung im öffentlichen Gesundheitswesen auf Alternativen.

Die Vertragsparteien der Minamata-Konvention haben nun zwei Jahre Zeit, um ihren Plan für ein Phase Out oder Phase Down von Amalgam auszuarbeiten. Da viele Vertragsparteien auch noch Maßnahmen zum Schutz von Kindern bis zu 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Frauen vor der Verwendung von Amalgam ergreifen müssen, die bis zum 28. September 2023 fällig waren, wird empfohlen, diese direkt mit der Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zu verbinden und nicht erst bis Ende 2025 zu warten.

👉 Hier ist die aktualisierte Liste der Bestimmungen zu Dentalamalgam:

👉 Eröffnungserklärung der World Alliance for Mercury-Free Dentistry:

👉 Bilder:

 

Neu im Global Dental Amalgam Tracker: Gabun verbietet Amalgam

Mit der Verordnung Nr. 000006 verbietet das Ministerium für Gesundheit und Soziales die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Vertrieb und die Verwendung von Zahnamalgam, Quecksilberthermometern und Quecksilbertensiometern in der Republik Gabun.

Die Anwendung des Dekrets tritt mit dem Datum der Unterzeichnung am 24. Oktober 2023 in Kraft.

Hier sind die Einzelheiten zu Zahnamalgam:

  • Die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Vermarktung und die Verwendung von Zahnamalgam sind in Gabun verboten.
  • Öffentliche oder private zahnärztliche Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in quecksilberfreien Restaurationstechniken und -methoden zu schulen, sobald dieses Dekret unterzeichnet ist. Nach Abschluss dieser Schulung wird ein Schulungszertifikat ausgestellt. Das Muster der im vorstehenden Absatz genannten Ausbildungsbescheinigung wird durch Beschluss des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers festgelegt.
  • Dem Austausch alter Amalgamfüllungen und dem Anbringen quecksilberfreier Füllungen muss ein Gespräch zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten vorausgehen, um die am besten geeignete Behandlungslösung zu ermitteln. Eine eidesstattliche Erklärung des Zahnarztes schließt das Gespräch ab.
  • Die von den öffentlichen und privaten Einrichtungen erhobenen Gebühren sind die vom Gesundheitsminister genehmigten und gemäß den geltenden Vorschriften liquidierten Gebühren. Allen in Gabun tätigen Krankenversicherungen ist es untersagt, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Erlasses medizinische Eingriffe, bei denen Zahnamalgam verwendet wird, zu übernehmen oder zu erstatten, aus welchem Grund auch immer.
  • Die Ergebnisse der genannten Befragungen werden in einem Register festgehalten, das nach dem durch Beschluss des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers festgelegten Muster erstellt wird. Dieses Register wird auf dem neuesten Stand gehalten und ist den zugelassenen Kontrolldiensten zugänglich. Die Gestaltung und Aktualisierung dieses Registers ist Gegenstand eines Erlasses des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministers.
  • Die Agence Nationale du Médicament et des Autres Produits de Santé sorgt für die Verfügbarkeit von quecksilberfreien Alternativen für hochwertige Zahnarztpraxen.

Hier ist das offizielle Dokument (französisch):

Hier geht’s zum aktualisierten Tracker von Ländern mit Amalgam-Verboten:

Global Dental Amalgam Tracker

EU-Kommission will Amalgamfüllungen 2025 verbieten

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzgebungsentwurf zum Amalgam-Ausstieg 2025 veröffentlicht. Die Überarbeitung der EU-Quecksilber Verordnung wurde seit Dezember 2022 erwartet und sieht auch ein Verbot von quecksilberhaltigen Glühbirnen und Lampen vor.
 
Da es ausreichend Alternativen gibt, soll Amalgam ab dem 1. Januar 2025 bei der gesamten Bevölkerung, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden. Der Vorschlag umfasst auch ein Verbot der Herstellung und des Exports, womit ein wichtiger Beitrag zur internationalen Verringerung der Quecksilberemissionen geleistet wird. 
 
Die Verwendung von Amalgam für Kinder unter 15 Jahren, sowie Stillende und Schwangere ist in der EU bereits seit 2018 verboten.

Amalgam besteht zu 50 % aus Quecksilber, einem der weltweit giftigsten Stoffe, der 
trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Zahnmedizin unweigerlich auch in die Umwelt gelangt, wo er sich in die noch giftigere Form Methylquecksilber umwandelt und zur Quecksilberbelastung von Speisefischen beiträgt.
 
Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, müssen ihm noch das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Aufgrund der Verzögerung, muss sich das Parlament jetzt sehr beeilen, um noch vor den Parlamentswahlen 2024 alle Formalien für eine Zustimmung zu erfüllen. 
 
Das ist ein Meilenstein. Endlich bekommen wir eine Regelung für Amalgam, die größte noch verbleibende Verwendung von Quecksilber in Europa und eine ernsthafte Bedrohung für Gesundheit und Umwelt.
 
Wir erwarten auch von der Bundesregierung, den Vorschlag im Europäischen Rat zu unterstützen. Über 50 NGOs und Experten hatten sich 2021 mit der Bonner Amalgam-Erklärung an die Bundesregierung gewendet und einen nationalen Ausstieg 2025 gefordert. 
 
Zahlreiche Länder, wie Schweden, Norwegen, Moldawien, Litauen, die Schweiz, Bolivien, Ecuador, Indonesien, die Philippinen oder Zambia sind bereits aus der Verwendung von Amalgam ausgestiegen. Zuletzt hatte auch Polen Amalgam durch Alternativen in der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt.
 
Weitere Informationen: