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Quecksilberemission im Koalitionsvertrag

„Kohle-Kraftwerke müssen die Anforderungen der strikteren Emissionsbandbreiten nach dem Stand der Besten Verfügbaren Technik zu Großfeuerungsanlagen einhalten.“
„Amalgam in Deutschland zu einem konkreten Zeitpunkt, aber vorzugsweise ab 2020, generell verbieten.“

 

 

EU einigt sich auf Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025

Straßburg, 08. Februar. Das Amalgam-Verbot soll ab dem 1. Januar 2025 mit wenigen Ausnahmen kommen. Darauf einigten sich Vertreter der Kommission, des Rats und des Europäischen Parlaments. Da Amalgam zu 50% aus Quecksilber besteht und ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt, steht es schon lange in der Kritik.

Seit 2018 ist die Verwendung von Amalgam zur Behandlung von Karies bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verboten. Nun soll das Verbot auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt werden.

Nur Tschechien und Slowenien sollen eine anderthalbjährige Übergangsfrist eingeräumt werden, um das Gesundheitssystem anzupassen, da dort Amalgam noch das einzige Material ist, das voll vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird.

Der Export von Amalgam soll zum 1. Januar 2025 verboten werden. Die Herstellung und Einfuhr von Amalgam wird ab dem 30. Juni 2026 nur noch für medizinische Ausnahmefälle möglich sein und bis zum 31. Dezember 2029 soll die Europäische Kommission prüfen, ob man auf die Ausnahmeregelung verzichten kann.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Amalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU. Etwa 1000 Tonnen Quecksilber befindet sich in Mündern der europäischen Bevölkerung.

Bei der Verwendung von Amalgam wird Quecksilber trotz aller Sicherheitsvorkehrungen unweigerlich auch in die Umwelt freigesetzt.

Dabei ist es kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber über die Atmosphäre und Gewässer die Grenzen passiert. Der aktuelle Zustand der Umwelt ist alarmierend: 40 % der Oberflächengewässer in der EU zeigen zu hohe Quecksilberwerte auf, was eine Gefahr für Vögel und Säugetiere darstellt, die sich von belasteten Fischen oder Schalentieren ernähren (EUA 2018), aber auch den menschlichen Verzehr von Speisefischen gefährdet.

Außerdem entweicht Quecksilber ständig in geringen Mengen aus den Füllungen, was für die vulnerable Bevölkerung direkt ein Risiko darstellt. Insbesondere wird Quecksilber aber beim Legen und Entfernen freigesetzt, wodurch nicht nur Patienten, sondern vor allem Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte belastet werden.

„In Deutschland wird Amalgam nur noch für 2,4% aller Füllungen verwendet und fast die Hälfte der EU-Mitglied-Staaten sind bereits aus der Verwendung ausgestiegen oder haben den Gebrauch auf unter 1% gesenkt. Die Alternativen haben sich schon lange bewährt, weshalb das Verbot überfällig ist. Wir setzen uns seit über 10 Jahren dafür ein.“

Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und Rat angenommen werden. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Berichterstatterin des Parlaments, Marlene Mortler CSU/EVP 08.02.24 Pressemitteilung des Europäischen Parlaments_08.02.2024
Pressemitteilung der Europäischen Kommission 08.02.2024
Pressemitteilung des Europäischen Rats 08.02.2024
Bonner Amalgam-Erklärung zum Amalgam-Ausstieg in Deutschland 2025

Europäischer Rat stimmt für Amalgam-Ausstieg 2025

Brüssel, 30. Januar 2024, Der Europäische Rat hat seine Position für die Überarbeitung EU Quecksilber-Verordnung verabschiedet und schließt sich weitestgehend dem Vorschlag der Kommission zum Amalgam-Ausstieg 2025 an. Da auch das Europäische Parlament sich für den Ausstieg 2025 ausgesprochen hat, können die Trilog Verhandlungen nun mit einer soliden Ausgangslage beginnen. 

Während die geltenden Vorschriften bereits die Verwendung von Amalgam zur Behandlung von Karies bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verbieten, wird das Verbot durch die Änderungen auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt.

Der Rat folgt dem Vorschlag der Kommission zum Amalgam-Ausstieg 2025, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.

Es wurde nur eine zweijährige Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten hinzugefügt, bei denen es das einzige Material ist, das zu mindestens 90% vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird, und bei denen Personen mit geringem Einkommen sozioökonomisch unverhältnismäßig stark von dem Amalgam-Ausstieg zum 1. Januar 2025 betroffen wären.

Diese Mitgliedstaaten müssen die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung aber gut begründen und der Kommission die Maßnahmen, die sie zur Erreichung des Ausstiegs bis zum 1. Januar 2027 umsetzen wollen, mitteilen.

Während der Rat auch dem Verbot des Exports von Amalgam ab dem 1. Januar 2025 zustimmt, einigte er sich darauf, die Herstellung und den Import in die EU erst ab dem 1. Januar 2027 zu verbieten. Ab dann soll dies nur noch für Ausnahmefälle gestattet sein und bis zum 1. Januar 2030 soll untersucht werden, ob man darauf komplett verzichten kann.

Florian Schulze, Managing Direktor des Europäischen Netzwerks für Umweltmedizin, ist zuversichtlich, dass das Trilog-Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen wird: „Die Ausnahmeregelung für zwei weitere Jahre betrifft nur wenige Länder wie Tschechien, Bulgarien oder Slowenien, die zusammen nur 4 % der EU-Bevölkerung ausmachen und der breite Konsens ist es, zum 1. Januar 2025 auszusteigen.“

„In Deutschland wird Amalgam nur noch für 2,4% aller Füllungen verwendet und fast die Hälfte der EU-Mitglied-Staaten sind bereits aus der Verwendung ausgestiegen oder haben den Gebrauch auf unter 1% gesenkt. Es ist daher offensichtlich, dass sich die Alternativen bewährt haben.“, erklärt Schulze.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und gelangt auch unweigerlich in die Umwelt. Allein durch den Ausstieg 2025 kann die Freisetzung von etwa 4 Tonnen Quecksilber bis 2027 vermieden werden.

Die Verwendung von Quecksilber ist dabei kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber über die Atmosphäre und Gewässer die Grenzen passiert. Der aktuelle Zustand der Umwelt ist bereits alarmierend: 40 % der Oberflächengewässer in der EU zeigen zu hohe Quecksilberwerte auf, was eine Gefahr für Vögel und Säugetiere darstellt, die sich von belasteten Fischen oder Schalentieren ernähren (EUA 2018), aber auch den menschlichen Verzehr von Speisefischen gefährdet.

„Da Amalgam zu ca. 50% aus hochgiftigem Quecksilber besteht und als Sondermüll deklariert werden muss, hat es in der modernen Zahnmedizin nichts mehr zu suchen. Sondermüll gehört nicht in den Mund.“, so Schulze.

Über 50 Organisationen fordern seit Jahren die Bundesregierung mit der Bonner Amalgam-Erklärung zum Amalgam-Ausstieg 2025 auf.

Pressekontakt: Florian Schulze, [email protected], +49/1781812729

Weitere Informationen:

Mandat des Rats für die Verhandlungen mit dem Parlament

Pressemitteilung des Europäischen Rats vom 30. Januar 2024

Entscheidung des Europäische Parlaments in erster Lesung am 17. Januar 2024

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2023

Bonner Amalgam-Erklärung 2021

Fortschritte bei der Überarbeitung der EU Quecksilberverordnung

Die Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung ist in vollem Gange: Im Rat haben die Mitgliedstaaten den Kommissionsvorschlag geprüft, im Parlament haben die Berichterstatter des ENVI-Ausschusses ihre Änderungsvorschläge eingereicht sowie Termine für Abstimmungen festgelegt und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat eine positive Stellungnahme abgegeben.

Die Kommission legte ihren Vorschlag dem Europäischen Rat am 18. Juli vor und forderte die Mitgliedstaaten auf, bis zum 12. Oktober eine Stellungnahme abzugeben. Während die große Mehrheit (17 Mitgliedstaaten!) schwieg und der Kommission passiv zustimmte, gingen zehn Stellungnahmen ein, von denen sich nur die Tschechische Republik gegen den Vorschlag aussprach und eine Verschiebung des Ausstiegsdatums auf 2030 forderte (obwohl Tschechiens Nationaler Aktionsplan bereits eine Umstellung auf alternative Füllungsmaterialien zum 1. Januar 2025 im öffentlichen Gesundheitssystem vorsieht). Die Slowakei behielt sich die Option vor, eine moderate Verschiebung zu unterstützen, da die Zeit zwischen der Verabschiedung der Verordnung und dem Inkrafttreten des Ausstiegs im Januar 2025 ungewöhnlich kurz werden könnte. Polen und Finnland gaben ermutigende Stellungnahmen zugunsten des Amalgam-Ausstiegs bis Januar 2025 ab, und Dänemark, Schweden, Lettland, Litauen, Irland und Malta bestätigten, dass gegen diesen Vorschlag keine Subsidiaritätsbedenken bestehen bzw. dass sie den Prüfungsprozess nicht rechtzeitig abgeschließen konnten. (Link)

Im Parlament stellte Marlene Mortler (EVP), die Berichterstatterin für die Überarbeitung der Verordnung,  am 24. Oktober ihren Positions-Entwurf im ENVI-Ausschuss vor. Ihr Vorschlag, das Ausstiegsdatum auf Januar 2027 zu verschieben, wurde jedoch von den Schattenberichterstattern der S&D, Grünen, Renew und Linken bei der Beratung im Ausschuss vehement abgelehnt. (Link) In den schriftlichen Kommentaren forderten S&D und Grüne sogar, die von der Kommission vorgeschlagenen Ausnahmen für die Verwendung von Zahnamalgam zu streichen. Nur die konservative ECR-Fraktion mit ihrem tschechischen Schattenberichterstatter unterstützt Frau Mortler.

Weitere Unterstützung für den Amalgam-Ausstieg kam in der Zwischenzeit vom Europäischen Sozial- und Wirtschaftsausschuss (EWSA), der Vertretung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Organisationen der Zivilgesellschaft in Europa. Die EWSA empfiehlt ebenso, Dentalamalgam ohne Ausnahmen 2025 zu verbieten (Link).

Lesen Sie unser Positionspapier hier:

Positionspapier zum Amalgam-Ausstieg 2025

Auch große EU Organisationen wie das Europäische Umweltbüro (Link) oder EurEau (Link) unterstützen den Amalgam-Ausstieg 2025.

COP5 der Minamata Konvention: Nationale Aktionspläne zur Verringerung von Amalgam beschlossen

Auf der COP5 der Minamata-Konvention wurde beschlossen, dass alle Länder, die noch nicht aus der Verwendung von Zahnamalgam ausgestiegen sind, einen entsprechenden nationalen Aktionsplan vorlegen sollen. Der erste Plan ist bis zum 31. Dezember 2025 fällig und sollte berücksichtigen, dass die nächste Konferenz der Vertragsparteien den Ausstieg aus der Herstellung und dem Handel mit Zahnamalgam bis 2030 und den Ausstieg aus der öffentlichen Gesundheitsversorgung diskutieren wird.

Der Vorschlag der afrikanischen Gruppe, die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Amalgam im Jahr 2030 zu verbieten, wurde auf der COP5 zwar angesprochen, jedoch kam es zu keiner schnellen Einigung, so dass er auf die COP 6 im November 2025 verschoben werden musste.

Australien, Argentinien, Bahrain, Botswana und Burkina Faso im Namen der afrikanischen Region, Burundi, Chile, Kolumbien, die Europäische Union, Gabun, Indonesien, Jordanien, Kuwait, Norwegen, Pakistan, Saudi-Arabien, die Schweiz, Tuvalu und Uganda haben sich für den Vorschlag ausgesprochen und wurden von vielen anderen Ländern unterstützt, aber es gab auch Gegenstimmen aus Brasilien, Kanada, Indien, dem Vereinigten Königreich, den USA und Südafrika.

Auch der afrikanische Vorschlag, die Verwendung von Zahnamalgam in der öffentlichen Gesundheitsversorgung  zu regulieren, wurde abgelehnt, diesmal jedoch neben Brasilien und den USA auch von der EU. Die Europäische Kommission erklärte, sie könne nicht über die gesetzlichen Krankenversicherungssysteme der Mitgliedstaaten entscheiden. Daher wurde auch dieser Vorschlag vertagt und soll auf der COP6 im Jahr 2025 diskutiert werden.

Charlie Brown, Präsident der World Alliance for Mercury-Free Dentistry, hatte in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung dieses Vorschlags hervorgehoben: „Die Mittelschicht entzieht sich heute der Verwendung von Zahnamalgam. Die Verwendung von Amalgam ist ethnischen und religiösen Minderheiten, Einwanderern, armen Menschen oder institutionalisierten Personen in Gefängnissen und psychiatrischen Kliniken vorbehalten. Es gibt keine Verbrauchernachfrage nach Amalgam, gar keine. Heute wird Amalgam den Verbrauchern, die keine Wahl haben, von rücksichtslosen Regierungsbehörden und multinationalen Versicherungsunternehmen aufgezwungen.“

Polen, Japan, Bolivien, El Salvador, Paraguay, Peru, Guyana, St. Lucia, Uruguay und Mosambik haben Amalgam bereits aus den öffentlichen Programmen gestrichen und es damit effektiv abgeschaft. Kroatien und die Tschechische Republik haben einen Plan verabschiedet, der bis 2025 eine einheitliche Kostenerstattung für Zahnfüllungen unabhängig vom Material vorsieht; in Finnland und der Slowakei kostet eine Kompositfüllung den Patienten genauso viel wie eine Amalgamfüllung, und Irland, Slowenien und Ungarn werden in den kommenden Jahren ihre Versicherungen zugunsten quecksilberfreier Füllungen umstellen.

Was die verabschiedeten nationalen Aktionspläne betrifft, so gibt es Parallelen zu dem sehr erfolgreichen schrittweisen Ansatz der EU-Quecksilberverordnung von 2017, die den Ausstieg aus der Verwendung von Zahnamalgam für Kinder, schwangere und stillende Frauen im Jahr 2018 vorschrieb und die Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Aktionspläne für den schrittweisen Ausstieg aus Zahnamalgam im Jahr 2019 zu erstellen, während für das darauffolgende Jahr die Bewertung eines allgemeinen Ausstiegs bis 2030 angekündigt wurde.

Das Ergebnis der nationalen Aktionspläne in Europa war, dass 12 von 27 Mitgliedstaaten direkt einen Plan zum generellen Amalgam-Ausstieg verabschiedet haben, viele von ihnen durch die Umstellung der Versorgung im öffentlichen Gesundheitswesen auf Alternativen.

Die Vertragsparteien der Minamata-Konvention haben nun zwei Jahre Zeit, um ihren Plan für ein Phase Out oder Phase Down von Amalgam auszuarbeiten. Da viele Vertragsparteien auch noch Maßnahmen zum Schutz von Kindern bis zu 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Frauen vor der Verwendung von Amalgam ergreifen müssen, die bis zum 28. September 2023 fällig waren, wird empfohlen, diese direkt mit der Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zu verbinden und nicht erst bis Ende 2025 zu warten.

👉 Hier ist die aktualisierte Liste der Bestimmungen zu Dentalamalgam:

👉 Eröffnungserklärung der World Alliance for Mercury-Free Dentistry:

👉 Bilder: