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Quecksilberemission im Koalitionsvertrag

„Kohle-Kraftwerke müssen die Anforderungen der strikteren Emissionsbandbreiten nach dem Stand der Besten Verfügbaren Technik zu Großfeuerungsanlagen einhalten.“
„Amalgam in Deutschland zu einem konkreten Zeitpunkt, aber vorzugsweise ab 2020, generell verbieten.“

 

 

WHO : Bangkok Deklaration zum Amalgam-Ausstieg

26-29 November 2024 |Bangkok, Thailand. WHO-Mitglieder, UN-Agencies und Non-State Actors haben auf dem WHO Global Oral Health Meeting ihr Engagement für die Umsetzung des Global Oral Health Action Plans 2023-2030 bekräftigt. Die Vertreter aus mehr als 110 Ländern verabschiedeten die Bangkok Deklaration: „Keine Gesundheit ohne Mundgesundheit“, in der sie sich zum Verzicht auf Quecksilber in der Zahnmedizin und zur Abschaffung von Dentalamalgam verpflichten.

Das Global Oral Health Meeting fand in Vorbereitung auf die vierte High Level Tagung der UN-Generalversammlung zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCDs) im September 2025 in New York statt. Hauptziele waren die Beschleunigung und Ausweitung der nationalen Bemühungen zur Prävention und Kontrolle nichtübertragbarer Krankheiten, die Bekräftigung der Verpflichtungen zur Umsetzung des Global Oral Health Action Plan 2023-2030 und die Untermauerung des Ziels einer weltweiten zahnmedizinischen Gesundheitsabsicherung bis 2030.

Die World Alliance for Mercury-Free Dentistry war eingeladen und wurde durch den administrativen Vize-Präsidenten Florian Schulze vertreten, der sich für Maßnahmen zur Erreichung des globalen Ziels 1.2 für umweltfreundliche Zahnmedizin des Action Plans einsetzte. Bis 2030 sollen 90 % der Länder Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung der Verwendung von Zahnamalgam gemäß der Minamata-Konvention über Quecksilber umgesetzt haben oder aus der Verwendung von Amalgam ausgestiegen sein.

Neben der Ausarbeitung der Abschlusserklärung, bot das Treffen die Möglichkeit, sich bilateral mit Chief Dental Officern auszutauschen und die nationalen Fortschritte beim Amalgam-Ausstieg zu diskutieren. Einem Antrag zur Ausrichtung eines Side Events über den globalen Übergang zur quecksilberfreien Zahnmedizin wurde nicht nachgekommen.

Die WHO selbst stellte hingegen ihr umstrittenes GEF7-Projekt zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Dentalamalgam in Thailand, Senegal und Uruguay vor. Das auf drei Jahre angelegte Projekt wurde im März 2023 gestartet und wird vom größten verbliebenen Amalgamhersteller SDI, der Amalgamabscheider-Industrie und der Zahnärzte-Lobby mitfinanziert, die sich öffentlich für die Beibehaltung der Amalgamverwendung einsetzt.

Die World Alliance hatte auf höchster Ebene gegen dieses Projekt protestiert und die WHO aufgefordert, sich mehr für die Umsetzung des verpflichtenden Children’s Amendments der Minamata-Konvention einzusetzen und Kinder unter 15 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen vor den Schäden durch die Verwendung von Quecksilber in der Zahnmedizin zu schützen.

Der Einsatz von Abscheidern ist äußerst ineffizient, da nur das Amalgam gefiltert wird, das den Abscheider tatsächlich passiert und eine Infrastruktur für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle in den meisten Entwicklungsländern ohnehin nicht existiert. Ressourcen sollten besser in die Verwendung von quecksilberfreien Füllungsmaterialien investiert werden.

Auch Ludovic Bernaudat, Leiter der Wissens- und Risikoeinheit des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), wies in der Plenarsitzung des Meetings darauf hin, dass das Children’s Amendments in mehr als 60 Ländern noch immer nicht umgesetzt wurde, obwohl es seit September 2023 in Kraft getreten ist, und forderte zum Handeln auf.

Bekräftigt wurde dies Forderung  durch die Bangkok Deklaration, die eine starke Verpflichtung zum Schutz der Umwelt enthält:

Aufbau oder Stärkung einer sektorübergreifenden Zusammenarbeit, um die Verwendung von Zahnamalgam im Einklang mit der Minamata-Konvention über Quecksilber schrittweise abzubauen oder, wo dies möglich ist, ganz einzustellen.

Förderung einer präventiven, weniger invasiven, klimaverträglichen, umweltverträglichen und sicheren oralen Gesundheitsfürsorge durch die Einführung quecksilberfreier und umweltfreundlicher Produkte, die Minimierung der Verwendung von Einwegplastik und biologisch nicht abbaubaren Materialien, eine verantwortungsvolle Abfallentsorgung, die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen und die Verringerung der Kohlenstoffemissionen“.

Auf dem Meeting in Bangkok wurde zudem eine globale Koalition für Mundgesundheit gegründet, die eine Plattform für Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und Partner zur Unterstützung der Umsetzung des Global oral health action plans 2023-2030 umfasst. Die World Alliance for Mercury-Free Dentistry setzt sich nun als Partner der Koalition gemeinsam mit der WHO für die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens ein.

Weitere Informationen:

👉 WHO global oral health meeting: Universal health coverage for oral health by 2030

👉 Bangkok Declaration – No Health Without Oral Health

👉 Global strategy and action plan on oral health 2023–2030

👉 GEF 7 Project in Thailand, Senegal and Uruguay: Phasing-down the Use of Dental Amalgam 

 
 

 

Goodbye Amalgam!

Wenn ab Januar 2025 Amalgam verboten ist, wird es auch weiterhin zuzahlungsfreie Füllungen geben. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen und die KZBV haben sich auf selbstadhäsive Materialien und (in Ausnahmefällen) Bulkfill-Komposite geeinigt und die Mehrkostenregelung beibehalten.

Die Umsetzung des Amalgam-Ausstiegs verlief erstaunlich reibungslos, nachdem zuvor mit Kostenexplosionen und Versorgungsausfällen gedroht wurde. Dabei lag die Verwendung von Amalgam zuletzt nur noch bei 2,4 % und die jetzt eingeführten Alternativen wurden meist ohnehin schon zuzahlungsfrei verwendet.

Die Erstattungsbeträge für die Grundversorgung werden nun um einzelne Punkte angehoben, wohingegen der Anspruch für Kindern bis 15 Jahren, Schwangere und stillende Frauen auf Kompositfüllungen wegfällt. Für die Gesetzlichen Krankenkassen kommt es dadurch nur zu einer Kostensteigerung von ca. 1€ pro Füllung.

Für deutsche Verbraucher bleibt, dass sie für hochwertigere und kostenintensivere Materialien selber in die Tasche greifen müssen. Einen zuzahlungsfreien Anspruch gibt es nur auf selbstadhäsive Materialien, also:

  • Glasionomerzemente
  • (kunststoffmodifizierte) Glasionomerzemente, Glas-Hybride (z.B. Equia Forte) oder
  • selbstadhäsive Komposit-Hybride (z.B.: Vertise flow, Fusio Liquid Dentin, Surefil One..)
  • und in Ausnahmefällen Bulk-Fill Komposite

Bulkfill Komposite sollen laut Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen aber nur zur Anwendung kommen, wenn eine Füllung mit selbstadhäsiven Materialien lege artis nicht möglich ist.

In Tschechien und Slovenien werden einschichtige Kompositfüllungen ab 2026 standardmäßig erstattet. In Irland werden Komposite ohne Materialeinschränkungen erstattet, aber nur für Kinder, Jugendliche, Rentner und Personen mit niedrigem Einkommen. In Frankreich werden 60 % eines festgesetzten Tarifs für Komposite übernommen und in Belgien werden Komposite ganz ohne Einschränkung erstattet.

Auch in Deutschland gibt es für die Anwendung der Mehrkostenregelung Tarife, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ) festgelegt sind. Die Kosten für Komposite können jedoch, je nach Anwendung des Steigerungssatzes, stark variieren und eben auch zur „Querfinanzierung“ ausgenutzt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher im Ratgeber „Kostenfalle Zahn“, sich bei hohen Kostenvoranschlägen gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.

Auch bei zuzahlungsfreien Behandlungen haben Zahnärzt unterschiedliche Ansprüche an Qualität und Haltbarkeit, weshalb sich ein Vergleich lohnen könnte. Zahnärzten steht frei, auch langlebigere Materialien wie Kompomere oder Alkasite zu verwenden, die in der Verarbeitung gar nicht mal aufwendiger sind.

In Österreichs Gesundheitszentren sind Alkasite bereits zuzahlungsfreier Standard. Ob sie aber auch bei niedergelassenen Zahnärzten zum Standard werden, wird noch verhandelt. Die Zahnärztekammer ist aktuell nur bereit GIZs zu Tarifen wie in Deutschland anzubieten und verlangt von der Österreichischen Gesundheitskasse deutlich höhere Sätze.

„Die Zahnarztkammer gibt unumwunden zu, dass es darum geht, die weißen – und damit ästhetisch ansprechenderen – Füllungen als teurere Privatleistung anzubieten. Nur so ließen sich viele andere durch Kassentarife gedeckte Leistungen querfinanzieren… Zahlt die Kasse nun schöne, stabile Füllungen, entfalle den Zahnärzten eine Einkommensquelle.“ berichtet die Presse und macht deutlich, warum sich Zahnärzte sich so lange gegen den Amalgam-Ausstieg gewehrt haben.

Aus umweltzahnmedizinischer Sicht sollte besonders bei Bulk-Fill Kompositen und Komposit-Hybriden darauf geachtet werden, dass gründlich ausgeleuchtet wird und die Füllungen vollständig aushärten, um einer möglichen Sensibilisierung durch die Freisetzung von Monomeren vorzubeugen.

Alle Füllungs-Materialien entsprechen heutzutage aber den hohen Biokompatibilitäts-Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung – Anforderungen, die Amalgam nie erfüllen musste.

Weitere Informationen:

https://www.dgzmk.de/documents/10165/265109564/Amalgamverbot-Hintergrundinformation_END.pdf/17f662b1-670f-4072-bc52-56fd0d72cc8a

https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/wp-content/uploads/2024-10-11_Beschlusszur_AEnderung_BEMA_13_ab_2025.pdf

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/zahnersatz/zahnaerztliche-zweitmeinung-und-auktionsportale-12897

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/behandlung/karies-welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-12901

 

Chemiepolitische Mittagstalks 2024

Mit den diesjährigen Mittagstalks wollen wir einen Einblick in aktuelle Entwicklungen in der Chemikalienpolitik geben und Umsetzungslücken identifizieren. Wir, das sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, European Network for Environmental Medicine, das Forum Umwelt & Entwicklung, Health and Environment Justice Support, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland und Women Engage for a Common Future. Zusammen engagieren wir uns für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Belastungen mit Chemikalien.

SDI stellt Amalgam-Produktion ab 2028 ein

Southern Dental Industries, der weltweit führende Amalgam-Hersteller, hat angekündigt, die Produktion bis spätestens 2028 einzustellen, da die Freisetzung von Quecksilber ein globales Problem darstellt. SDI ist das letzte börsennotierte Unternehmen, das im Hinblick auf die Ambitionen der Vereinten Nationen für einen Amalgam-Ausstieg ab 2030 vollständig auf quecksilberfreie Alternativen umstellt.

Angesichts des zunehmenden Widerstands gegen ihre Amalgam-Politik von Investoren und internationalen NGOs hat Samantha Cheetham, CEO von SDI, das Handtuch geworfen und versprochen, die Produktion bis 2028 oder früher einzustellen.

CEO Cheetham bestätigte auf der Investorenkonferenz am 27. August 2024, dass SDI die Herstellung von Amalgam mit Sicherheit nicht nach Montrose umziehen wird, wohin sie ab Januar 2027 die gesamte Produktion verlegen.

Die World Alliance for Mercury-free Dentistry hatte SDI im Vorfeld zu einer Erklärung aufgefordert und die Familie Cheetham daran erinnert, dass SDI im Jahr 2019 eine Förderung in Höhe von 3 Millionen AU$ von der Commonwealth-Regierung für das Projekt „Dentistry without mercury – Glass fibre reinforced flowable dental composite restorative materials“ erhalten hat und die Produktlinien Riva und Stela als Amalgam-Alternativen erfolgreich entwickeln konnte.

Im Jahr 2023 wurde SDI Co-Financing Partner (mit einem Sachbeitrag von 4,5 Mio. US$) des GEF7-Projekts zur schrittweisen Abschaffung von Dentalamalgam, bei dem das Wissen und die Erfahrung des Unternehmens bei der Umstellung von Dentalamalgam auf quecksilberfreie Restaurationsmaterialien einfließen sollen.

Ferner wurde SDI dafür gelobt, den Schwerpunkt auf eine umweltverträgliche Produktentwicklung und ein umweltverträgliches Lifecycle-Management zu legen und eine Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Strategie (ESG-Strategie) zu entwickeln, in der die Schwerpunktbereiche, Ziele und die Ausrichtung auf die Sustainable Development Goals beschrieben sind.

Die Botschaft war daher klar: „Für eine konsequente Unternehmensstrategie gibt es keine andere Wahl: „Es ist Zeit, die Amalgamherstellung zu beenden!“

Studien belegen, dass rund 60 % des Amalgams aus Kapseln direkt bei der Verarbeitung im Abfall landen, wodurch besonders in Ländern ohne ein geeignetes Abfallmanagement Quecksilber bei der Müllverbrennung oder anderen Entsorgungspraktiken die Böden, das Wasser und die Luft verschmutzt. Aber auch das Quecksilber in Füllungen belastet die Umwelt  durch Krematorien, Bestattungen oder über Ausscheidungen der Patienten.

Und da aus Amalgamfüllungen ständig Quecksilber freigesetzt wird, kann auch ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die börsennotierten US-Anbieter Dentsply Sirona und Kerr stiegen daher aus dem Geschäft aus, als die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA im Jahr 2020 die folgende Sicherheitswarnung herausgab:

Quecksilberhaltige Füllungen sollten nicht mehr für Kinder, schwangere und stillende Frauen, Frauen mit Kinderwunsch, Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson, Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion und Personen mit Allergien auf Quecksilber oder andere Bestandteile von Amalgam verwendet werden.

Florian Schulze, administrativer Vizepräsident der World Alliance for Mercury-free Dentistry und Geschäftsführer des European Network for Environmental Medicine, begrüßt die Ankündigung von Samantha Cheetham: „Das ist ein starkes Signal, um auf der COP6 der Minamata-Konvention 2025 den Amalgam-Ausstieg ab 2030 zu beschließen.“

„Wenn Hersteller die Produktion eines Produkts zum Schutz der Öffentlichkeit einstellen, sollte es auch nicht mehr vom öffentlichen Gesundheitswesen für Behandlungen verwendet werden. Über 30 Länder sind bereits aus der Verwendung von Amalgam ausgestiegen und ab dem 1. Januar 2025 werden weitere 20 hinzukommen.“, fügt Schulze hinzu.

Andere bedeutende Amalgam-Hersteller wie Ardent oder Ivoclar haben den Vertrieb 2022 eingestellt oder sich vom internationalen Markt zurückgezogen, um sich ausschließlich auf die USA zu konzentrieren. Die verbleibenden europäischen Unternehmen wie Cavex oder Nordiska dürften ab Januar 2025 aussteigen, sobald das EU-Exportverbot in Kraft tritt.

Weitere Informationen:

SDI Limited – FY24 Results Call – 11:00am AEST, Tuesday 27 August 2024

World Alliance for Mercury-free Dentistry – Letter to SDI on 18 August 2024

FDA’s safety warning for the use of Dental Amalgam in 2020

European Regulation to phase out dental amalgam by January 2025

Dental amalgam – everything you need to know about its use and ban

Updated: Global Tracker of Amalgam Manufacturers

Updated: Global Dental Amalgam Tracker

Update: Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025 beschlossen

Brüssel, den 30. Mai 2024. Mit der einstimmigen Annahme durch den Rat wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU ab Januar 2025 endgültig beschlossen. Das Europäischen Parlament hatte bereits am 10. April mit einer Mehrheit von 98% zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und trägt erheblich zur Umweltverschmutzung bei.

Die Verwendung von Amalgam ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da die Quecksilberverschmutzung über die Luft- und Wasserwege grenzüberschreitend ist.

Die Umweltbedingungen sind bereits alarmierend: 40% der Oberflächengewässer in der EU sind mit Quecksilber kontaminiert, was eine Gefahr für Vögel und Meeressäugetiere darstellt, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren, und auch den menschlichen Verzehr von Fisch gefährdet.

Florian Schulze, Leiter der IG Umwelt Zahnmedizin und Direktor des European Networks for Environmental Medicine zeigt sich erleichtert: „Dentalamalgam besteht zu 50% aus hochgiftigem Quecksilber und setzt sowohl Patienten als auch Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte einem Risiko aus.

Vor allem junge Frauen sollten keine Quecksilberdämpfe einatmen und damit ungeborene Kinder oder eine zukünftige Schwangerschaft gefährden. Alternativen sind bewährt, kostengünstig, sicher, ebenso haltbar und vor allem zahnfreundlicher.“

Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Union nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • In Mitgliedstaaten, in denen Dentalamalgam das einzige Material ist, das nach nationalem Recht zu mindestens 90% öffentlich erstattet wird, und in denen eine solche Erstattung für quecksilberfreie Alternativen ab dem 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist darf Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam, insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten müssen begründete Erklärungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung bis zum 31. August 2024 vorlegen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der Export von Dentalamalgam verboten.
  • Ab dem 1. Juli 2026 sind auch der Import und die Herstellung von Amalgam verboten. Ausgenommen hiervon sind die Einfuhr und die Herstellung von Zahnamalgam für bestimmte medizinische Zwecke.
  • Bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres müssen Importeure und Hersteller von Dentalamalgam ihrer zuständigen Behörde für das vorangegangene Kalenderjahr die Menge des von ihnen eingeführten oder hergestellten Dentalamalgams melden.

Bis zum 31. Dezember 2029 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob es notwendig ist, die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Dentalamalgam beizubehalten.

Update: Am 13. Juni wurde die Verordnung EU 2024/1849 von den Präsidenten des Europäischen Rats und des Parlaments unterzeichnet und ist am 10. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen.

Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/30/council-signs-off-on-measures-to-make-the-eu-mercury-free/

Annahme durch den Rat: Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025 beschlossen

Brüssel, den 30. Mai 2024. Mit der einstimmigen Annahme durch den Rat wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU ab Januar 2025 endgültig beschlossen. Das Europäischen Parlament hatte bereits am 10. April mit einer Mehrheit von 98% zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und trägt erheblich zur Umweltverschmutzung bei.

Die Verwendung von Amalgam ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da die Quecksilberverschmutzung über die Luft- und Wasserwege grenzüberschreitend ist.

Die Umweltbedingungen sind bereits alarmierend: 40% der Oberflächengewässer in der EU sind mit Quecksilber kontaminiert, was eine Gefahr für Vögel und Meeressäugetiere darstellt, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren, und auch den menschlichen Verzehr von Fisch gefährdet.

Florian Schulze, Leiter der IG Umwelt Zahnmedizin und Direktor des European Networks for Environmental Medicine zeigt sich erleichtert: „Dentalamalgam besteht zu 50% aus hochgiftigem Quecksilber und gefährdet sowohl Patienten als auch Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte. Vor allem junge Frauen sollten keine Quecksilberdämpfe einatmen und damit ihr Baby oder eine zukünftige Schwangerschaft einem Risiko aussetzen. Alternativen sind bewährt, kostengünstig, sicher, ebenso haltbar und vor allem zahnfreundlicher.“

Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Union nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • In Mitgliedstaaten, in denen Dentalamalgam das einzige Material ist, das nach nationalem Recht zu mindestens 90% öffentlich erstattet wird, und in denen eine solche Erstattung für quecksilberfreie Alternativen ab dem 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist darf Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam, insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten müssen begründete Erklärungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorlegen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der Export von Dentalamalgam verboten.
  • Ab dem 1. Juli 2026 sind auch der Import und die Herstellung von Amalgam verboten. Ausgenommen hiervon sind die Einfuhr und die Herstellung von Zahnamalgam für bestimmte medizinische Zwecke.
  • Bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres müssen Importeure und Hersteller von Dentalamalgam ihrer zuständigen Behörde für das vorangegangene Kalenderjahr die Menge des von ihnen eingeführten oder hergestellten Dentalamalgams melden.

Bis zum 31. Dezember 2029 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob es notwendig ist, die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Dentalamalgam beizubehalten.

Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/30/council-signs-off-on-measures-to-make-the-eu-mercury-free/