EnvMed Positionspapier zum Amalgam-Ausstieg 2025

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli einen Entwurf für die Überarbeitung der EU Quecksilberverordnung veröffentlicht, mit der die Verwendung von Zahnamalgam bis 2025 schrittweise eingestellt werden soll. Vorgesehen ist alle verbleibenden absichtlichen Verwendungen von Quecksilber in der EU effektiv zu stoppen. Der Entwurf wurde allerdings mit einer deutlichen Verspätung veröffentlicht, sodass dem Parlament und Rat wenig Zeit bleibt, die Überarbeitung noch vor den Europawahlen im Juni 2024 zu verabschieden.

Da es praktikable quecksilberfreie Alternativen gibt, darf Zahnamalgam ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen bei der Bevölkerung verwendet werden. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen der Zahnarzt dies aufgrund der besonderen medizinischen Bedürfnisse des Patienten für unbedingt erforderlich hält. Der Vorschlag sieht auch ein Herstellungs- und Ausfuhrverbot vor und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Quecksilberemissionen auf internationaler Ebene.

Amalgam besteht zu 50 % aus Quecksilber, einem der giftigsten Stoffe der Welt. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in der Zahnmedizin gelangt Quecksilber unweigerlich in die Umwelt, wo es sich in die noch giftigere Form Methylquecksilber umwandelt und zur Anreicherung von Quecksilber in Fischen beiträgt, die wir essen.

Bevor der Vorschlag der Kommission in Kraft treten kann, muss er vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Angesichts der Verzögerung wird man sich jedoch beeilen müssen, um alle Formalitäten vor den Parlamentswahlen 2024 zu erledigen.

Hier ist das EnvMed Positionspapier: