Quecksilberemission aus Amalgamfüllungen

Quecksilberemission aus Amalgamfüllungen

Amalgamfüllungen bestehen zu über 50% aus Quecksilber und die durchschnittliche Quecksilber-Menge pro Amalgamfüllung beträgt 0.6 g.

Die Europäische Union ist der größte Verbraucher von Quecksilber für Zahnfüllungen weltweit – der Konsum liegt bei schätzungsweise 75t jährlich. Die Amalgamnutzung beträgt in der EU aktuell circa ein Viertel des Gesamtverbrauchs reinen Quecksilbers.  Amalgamfüllungen sind „Quecksilbersenken“, denn deutlich mehr als die Hälfte des gesamten Quecksilberabfalls Europas befindet sich in den Amalgamfüllungen unserer Gesellschaft(1300-2200t). Davon ist auch unsere Gesundheit betroffen, denn wie die Wissenschaftskommission der EU (SCHER) erklärte, bleibt Amalgam damit weiterhin eine Quelle von „sekundären Vergiftungen“ für die Menschen Europas.5 Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Nutzung von Dentalamalgam jährlich folgende Emissionen verursacht:

Luft:

16-23 t (etwa 21-23% aller Emissionen in die Luft in der EU)

Oberflächenwasser:

2-4 t

Boden und Grundwasser:

16-24 t

Obwohl die Verwendung von Amalgam in Deutschland mit weniger als 10%  im europäischen Vergleich relativ gering ist, ist der Beitrag zur Quecksilberemission bei einem Gebrauch von knapp 3 Tonnen Quecksilber pro Jahr immer noch erheblich.

Unter anderem durch die Regulierungen der Minamata Konvention wird die Amalgamherstellung in absehbarer Zeit den weitaus höchsten Verbrauch ausmachen, denn andere Verwendungen können mittlerweile durch quecksilberfreie Produkte bzw. Produktionen ersetzt werden und werden ab 2020 verboten, wie beispielsweise quecksilberhaltige Batterien, Schalter und Relais, bestimmte Lampentypen sowie Messgeräte wie Barometer, Manometer, Thermometer aber auch Seifen und Kosmetika.
Das unabhängige Beratungsunternehmen BIOIS hat im Auftrag der Europäischen Kommission ein Gutachten erstellt und die EU aufgefordert „den Gebrauch von Quecksilber für Zahnfüllungen zu verbieten“ unter anderem, da dies notwendig sei, um die quecksilberbezogenen Anforderungen der EU-Gesetzgebung für die Wasserqualität zu erfüllen“.