Satzung

§1

Firma, Sitz

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet

EnvMed European Network for Environmental Medicine gUG (haftungsbeschränkt).

  1. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.

§2

Zweck und Gegenstand des Unternehmens, Gemeinnützigkeit

  1. Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 16 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufklarung und Beratung über die Auswirkungen von Umweltfaktoren sowie von medizinischen und zahnmedizinischen Werkstoffen für Verbraucher und Patienten sowie für die Umwelt. Die Zweckverwirklichung erfolgt unter anderem durch:

a) Aufbau und Unterhaltung eines Internet-Portals;

b) Aufklärung durch Artikel und Interviews in öffentlich zugänglichen Medien wie Fernsehen, Rundfunk, Printmedien und Internet;

c) Beratung von Hilfesuchenden mittels Beratungstelefon und Internet;

d) Aufklärungsarbeit im öffentlichen Raum, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen;

e) wissenschaftliche Untersuchung fragwürdiger medizinischer Behandlungsmethoden und Medizinprodukte;

f) Vorträge an Schulen und Universitäten.

  1. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
  2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
  3. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
  5. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösen der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3

Stammkapital

  1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 1.000,00 EUR.
  2. Auf das Stammkapital haben Übernommen:

Herr Florian Schulze, geboren am 30.11.1976 in Lübeck,1.000 Geschäftsanteile mit der Ifd. Nr. 1 bis 1.000 im Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR gegen Bareinlage in Höhe der Nennbeträge.

  1. Die Geschäftsanteile sind sofort in voller Höhe in bar einzuzahlen.

§4

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
  2. Das Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und endet am 31.12. des laufenden Jahres. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr, beginnend mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endend mit dem auf die Eintragung in das Handelsregister folgenden 31.12.

§5

Verfügungen über Geschäftsanteile

Die Veräußerung, Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen oder Teilen hiervon ist nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung gestattet.

§6

Vertretung

  1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
  2. Für Liquidatoren gilt Abs. 1 entsprechend.

§7

Gesellschafterversammlung

  1. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung ist spätestens einen Monat nach Aufstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung einzuberufen.
  2. In dieser Versammlung sind mindestens Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Verwendung des Gewinns und über die Entlastung der Geschäftsführung zu fassen.

§8

Begünstigung

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§9

Auflösung

Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Bildung und Erziehung.

§10

Gesellschafterbeschlüsse

  1. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, mit einfacher Mehrheit gefasst.
  2. Je 1,00 EUR eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme.
  3. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung auch durch einen mit schriftlicher – auch per Telefax übersandter – Vollmacht ausgewiesenen Vertreter vertreten lassen.

§11

Wettbewerbsverbot

Jedem Gesellschafter und Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot erteilt werden.

§12

Gründungsaufwand

Den Gründungsaufwand (insbesondere Notar-, Eintragungs- und Veröffentlichungskosten) bis zur Höhe von insgesamt 300,00 EUR trägt die Gesellschaft.

§13

Bekanntmachungen

Bekanntmachungen erfolgen nur im Bundesanzeiger