EU einigt sich auf Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025

Straßburg, 08. Februar. Das Amalgam-Verbot soll ab dem 1. Januar 2025 mit wenigen Ausnahmen kommen. Darauf einigten sich Vertreter der Kommission, des Rats und des Europäischen Parlaments. Da Amalgam zu 50% aus Quecksilber besteht und ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt, steht es schon lange in der Kritik.

Seit 2018 ist die Verwendung von Amalgam zur Behandlung von Karies bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verboten. Nun soll das Verbot auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt werden.

Nur Tschechien und Slowenien sollen eine anderthalbjährige Übergangsfrist eingeräumt werden, um das Gesundheitssystem anzupassen, da dort Amalgam noch das einzige Material ist, das voll vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird.

Der Export von Amalgam soll zum 1. Januar 2025 verboten werden. Die Herstellung und Einfuhr von Amalgam wird ab dem 30. Juni 2026 nur noch für medizinische Ausnahmefälle möglich sein und bis zum 31. Dezember 2029 soll die Europäische Kommission prüfen, ob man auf die Ausnahmeregelung verzichten kann.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Amalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU. Etwa 1000 Tonnen Quecksilber befindet sich in Mündern der europäischen Bevölkerung.

Bei der Verwendung von Amalgam wird Quecksilber trotz aller Sicherheitsvorkehrungen unweigerlich auch in die Umwelt freigesetzt.

Dabei ist es kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber über die Atmosphäre und Gewässer die Grenzen passiert. Der aktuelle Zustand der Umwelt ist alarmierend: 40 % der Oberflächengewässer in der EU zeigen zu hohe Quecksilberwerte auf, was eine Gefahr für Vögel und Säugetiere darstellt, die sich von belasteten Fischen oder Schalentieren ernähren (EUA 2018), aber auch den menschlichen Verzehr von Speisefischen gefährdet.

Außerdem entweicht Quecksilber ständig in geringen Mengen aus den Füllungen, was für die vulnerable Bevölkerung direkt ein Risiko darstellt. Insbesondere wird Quecksilber aber beim Legen und Entfernen freigesetzt, wodurch nicht nur Patienten, sondern vor allem Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte belastet werden.

„In Deutschland wird Amalgam nur noch für 2,4% aller Füllungen verwendet und fast die Hälfte der EU-Mitglied-Staaten sind bereits aus der Verwendung ausgestiegen oder haben den Gebrauch auf unter 1% gesenkt. Die Alternativen haben sich schon lange bewährt, weshalb das Verbot überfällig ist. Wir setzen uns seit über 10 Jahren dafür ein.“

Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und Rat angenommen werden. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Berichterstatterin des Parlaments, Marlene Mortler CSU/EVP 08.02.24 Pressemitteilung des Europäischen Parlaments_08.02.2024
Pressemitteilung der Europäischen Kommission 08.02.2024
Pressemitteilung des Europäischen Rats 08.02.2024
Bonner Amalgam-Erklärung zum Amalgam-Ausstieg in Deutschland 2025