Europäischer Rat stimmt für Amalgam-Ausstieg 2025

Brüssel, 30. Januar 2024, Der Europäische Rat hat seine Position für die Überarbeitung EU Quecksilber-Verordnung verabschiedet und schließt sich weitestgehend dem Vorschlag der Kommission zum Amalgam-Ausstieg 2025 an. Da auch das Europäische Parlament sich für den Ausstieg 2025 ausgesprochen hat, können die Trilog Verhandlungen nun mit einer soliden Ausgangslage beginnen. 

Während die geltenden Vorschriften bereits die Verwendung von Amalgam zur Behandlung von Karies bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verbieten, wird das Verbot durch die Änderungen auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt.

Der Rat folgt dem Vorschlag der Kommission zum Amalgam-Ausstieg 2025, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.

Es wurde nur eine zweijährige Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten hinzugefügt, bei denen es das einzige Material ist, das zu mindestens 90% vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird, und bei denen Personen mit geringem Einkommen sozioökonomisch unverhältnismäßig stark von dem Amalgam-Ausstieg zum 1. Januar 2025 betroffen wären.

Diese Mitgliedstaaten müssen die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung aber gut begründen und der Kommission die Maßnahmen, die sie zur Erreichung des Ausstiegs bis zum 1. Januar 2027 umsetzen wollen, mitteilen.

Während der Rat auch dem Verbot des Exports von Amalgam ab dem 1. Januar 2025 zustimmt, einigte er sich darauf, die Herstellung und den Import in die EU erst ab dem 1. Januar 2027 zu verbieten. Ab dann soll dies nur noch für Ausnahmefälle gestattet sein und bis zum 1. Januar 2030 soll untersucht werden, ob man darauf komplett verzichten kann.

Florian Schulze, Managing Direktor des Europäischen Netzwerks für Umweltmedizin, ist zuversichtlich, dass das Trilog-Verfahren zu einem guten Ergebnis kommen wird: „Die Ausnahmeregelung für zwei weitere Jahre betrifft nur wenige Länder wie Tschechien, Bulgarien oder Slowenien, die zusammen nur 4 % der EU-Bevölkerung ausmachen und der breite Konsens ist es, zum 1. Januar 2025 auszusteigen.“

„In Deutschland wird Amalgam nur noch für 2,4% aller Füllungen verwendet und fast die Hälfte der EU-Mitglied-Staaten sind bereits aus der Verwendung ausgestiegen oder haben den Gebrauch auf unter 1% gesenkt. Es ist daher offensichtlich, dass sich die Alternativen bewährt haben.“, erklärt Schulze.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und gelangt auch unweigerlich in die Umwelt. Allein durch den Ausstieg 2025 kann die Freisetzung von etwa 4 Tonnen Quecksilber bis 2027 vermieden werden.

Die Verwendung von Quecksilber ist dabei kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber über die Atmosphäre und Gewässer die Grenzen passiert. Der aktuelle Zustand der Umwelt ist bereits alarmierend: 40 % der Oberflächengewässer in der EU zeigen zu hohe Quecksilberwerte auf, was eine Gefahr für Vögel und Säugetiere darstellt, die sich von belasteten Fischen oder Schalentieren ernähren (EUA 2018), aber auch den menschlichen Verzehr von Speisefischen gefährdet.

„Da Amalgam zu ca. 50% aus hochgiftigem Quecksilber besteht und als Sondermüll deklariert werden muss, hat es in der modernen Zahnmedizin nichts mehr zu suchen. Sondermüll gehört nicht in den Mund.“, so Schulze.

Über 50 Organisationen fordern seit Jahren die Bundesregierung mit der Bonner Amalgam-Erklärung zum Amalgam-Ausstieg 2025 auf.

Pressekontakt: Florian Schulze, florian.schulze@envmed.org, +49/1781812729

Weitere Informationen:

Mandat des Rats für die Verhandlungen mit dem Parlament

Pressemitteilung des Europäischen Rats vom 30. Januar 2024

Entscheidung des Europäische Parlaments in erster Lesung am 17. Januar 2024

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2023

Bonner Amalgam-Erklärung 2021