Afrika will Amalgam bis 2030 verbieten

Botswana und Burkina Faso haben im Namen der afrikanischen Region einen Vorschlag vorgelegt, wonach auf der nächsten COP der Minamata Konvention im November das Verbot von Zahnamalgam bis 2030 beraten werden soll.

Die Afrikanische Region schlägt vor, Amalgam als quecksilberhaltiges Produkt wie folgt in Teil I, Anhang A aufzunehmen:

Ab 2030 soll die Herstellung, die Einfuhr oder die Ausfuhr von Dentalamalgam nicht erlaubt sein.

Die afrikanische Region schlägt ferner vor, den folgenden Text unter den beiden bestehenden verbindlichen Anforderungen in Teil II der Anlage A hinzuzufügen:

Darüber hinaus müssen die Vertragsparteien:

(iii) dem Sekretariat einen nationalen Plan über Maßnahmen vorlegen, die sie zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam durchzuführen beabsichtigen
(iv) die Verwendung von Zahnamalgam in staatlichen Versicherungspolicen und Programmen ausschließen oder nicht zulassen, indem sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Für die letzte Konferenz in Bali 2022 (COP4) hatte die afrikanische Region bereits vorgeschlagen, die Verwendung von Zahnamalgam bis 2029 in vier Schritten auslaufen zu lassen. Auf der COP einigten sich die Parteien jedoch nur auf die folgenden beiden verbindlichen Maßnahmen, die bis zum 28. September 2023 umgesetzt werden müssen.

Darüber hinaus müssen die Vertragsparteien:

(i) die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte ausschließen oder nicht zulassen, indem sie entsprechende Maßnahmen ergreifen;
(ii) die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Patienten unter 15 Jahren sowie von schwangeren und stillenden Frauen ausschließen oder nicht zulassen, indem sie geeignete Maßnahmen ergreifen, oder von der Verwendung abraten, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der Bedürfnisse des Patienten für notwendig.

Hier geht es zur Vorstellung der Vorschläge: