Bericht: COP4.1 der Minamata Konvention über Quecksilber

Die vierte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP-4) wird aufgrund der Corona-Pandemie in zwei Teilen abgehalten. Um sicherzustellen, dass das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber weitergeführt werden kann, da das derzeitige Budget und Arbeitsprogramm Ende 2021 ausläuft, wurde der erste Teil der COP-4 virtuell vom 1. bis 5. November 2021 mit rund 1.000 Teilnehmern abgehalten. Die Vertragsparteien konnten die beiden dringendsten Entscheidungen treffen:

  • das Arbeits- und Haushaltsprogramm des Übereinkommens für 2022, das es dem Sekretariat ermöglichen wird, die Vertragsparteien weiterhin bei der Erfüllung der rechtsverbindlichen Verpflichtungen des Übereinkommens zu unterstützen, und
  • die Festsetzung des Termins für den zweiten Teil der Tagung, die vom 21. bis 25. März 2022 auf Bali, Indonesien, stattfinden wird.

Die Teilnehmer diskutierten außerdem drei weitere zeitkritische Themen, beginnend mit der nationalen Berichterstattung. Die ersten nationalen Langformberichte der Vertragsparteien sind bis zum 31. Dezember 2021 fällig. Die Erstellung eines jeden Berichts erfordert „umfangreiches technisches Fachwissen sowie die Koordination zwischen oft mehreren Ministerien“. Während des Treffens stellte das Sekretariat den Entwurf eines Leitfadens für die Vertragsparteien vor.

Eine weitere Diskussion konzentrierte sich auf die Finanzierung des Übereinkommens, insbesondere durch die achte Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität (GEF). Die Vertragsparteien betonten die Bedeutung der GEF bei der Unterstützung der Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, indem sie den Ländern hilft, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Sowohl GEF-Beitragsländer als auch GEF-Empfängerländer forderten die GEF auf, die Mittelzuweisungen für ihren Schwerpunktbereich Chemikalien und Abfälle im Rahmen der GEF-8 zu erhöhen.

Schließlich befassten sich die Vertragsparteien mit der Forderung des Übereinkommens, seine Wirksamkeit spätestens sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten 2017 zu bewerten. Auf der COP-4.1 berichtete das Sekretariat über die intersessional geführten Konsultationen zur Bewertung möglicher Indikatoren und den Entwurf eines Leitfadens zur Überwachung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Norwegen und Kanada schlugen drauf aufbauend einen Weg zur Schaffung eines Rahmens für die erste Wirksamkeitsbewertung vor.

Mehrere Parteien, insbesondere aus Lateinamerika und der Karibik sowie aus Afrika, erklärten, die Pandemie habe ihre sinnvolle Teilnahme an den intersessionalen Konsultationen verhindert. Die afrikanischen Länder wiesen auch auf Schwierigkeiten bei der regionalen Koordinierung hin und baten um Unterstützung für einen zusätzlichen Tag regionaler Konsultationen unmittelbar vor dem Präsenz-Teil der COP-4 in Bali.

Auf dem zweiten Teil der COP-4 2022 werden die Überarbeitung der Anhänge A und B, Zahnamalgam, Zollcodes für die Kennzeichnung von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde, nationale Aktionspläne für den handwerklichen und kleinen Goldbergbau sowie die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen zur Unterstützung der Wirksamkeitsbewertung behandelt.

In den Jahren zwischen den Konferenzen hatten sich Experten getroffen, um die Anhänge A und B des Übereinkommens (mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsverfahren, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden) zu überprüfen. Eine Gruppe technischer Sachverständiger, die sich mit Leitlinien für die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt befasst, hat ihren Berichtsentwurf abgeschlossen. Eine weitere Gruppe technischer Sachverständiger hat sich mit Schwellenwerten für Quecksilberabfälle befasst, und sowohl das Sekretariat des Minamata-Übereinkommens als auch die WHO haben neue Dokumente über Zahnamalgam veröffentlicht.

In dem Bericht des Minamata-Sekretariats mit aktuellen Informationen über quecksilberfreie Alternativen zu Amalgam, auf Grundlage von Beiträgen der Vertragsparteien und anderer Interessengruppen, heißt es, dass quecksilberfreie Füllungen, wie Komposite oder Glasionomerzemente, „zufriedenstellende mechanische Eigenschaften haben und weniger Kavitätenpräparation erfordern als Amalgam“, „bereits weit verbreitet sind“ und „der Preisunterschied relativ gering ist“.

Die WHO ihrerseits legte ihren Bericht über die informelle globale WHO-Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit (2021) vor, und kam zu dem selben Schluss: „Die Ergebnisse der Konsultation mit politischen Entscheidungsträgern im Bereich der öffentlichen Zahngesundheit machen deutlich, dass eine schrittweise Verringerung und sogar ein Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam möglich ist, zumal zunehmend wirksame, kostengünstige und einfach anzuwendende quecksilberfreie Alternativen zur Verfügung stehen.“

In der von der WHO durchgeführten Umfrage gaben 14% der Länder an, dass sie die Verwendung von Zahnamalgam vollständig eingestellt haben, und in den Regionen Europa und Amerika haben sogar zwei Drittel der Länder die Verwendung von Zahnamalgam entweder bereits eingestellt oder werden dies voraussichtlich bis 2025 tun. In Vorbereitung auf den allgemeinen Ausstieg aus der Verwendung von Amalgam hat die WHO im Oktober Glasionomerzemente, eine quecksilberfreie Alternative zu Amalgam, in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel aufgenommen.

Im Vorfeld der COP-4 haben die EU, Afrika sowie Kanada und die Schweiz jeweils Vorschläge zur Änderung von Anhang A und/oder B des Übereinkommens vorgelegt.

Die Europäische Union dafür ein, die in Europa bereits geltenden Maßnahmen zu Amalgam(Ausstieg aus der Verwendung für Kinder, schwangere und stillende Frauen) in den internationalen Vertrag aufzunehmen. Die afrikanische Region fordert einen generellen Ausstieg bis 2029 in vier Schritten.