ICC Meeting: Nur 50 % halten sich an Vereinbarung zur schrittweisen Abschaffung von Amalgam

Fünfte Sitzung des Implementation and Compliance Committees (ICC) der Minamata Konvention, Genf, 7. bis 9. März 2023. (Das ICC setzt sich aus drei Delegierten der Vertragsparteien pro Region zusammen und tagt einmal im Jahr persönlich. Das EEB und das EnvMed Network haben als Beobachter teilgenommen)

Auf dem Treffen stellte das Sekretariat eine Zusammenfassung der ersten großen nationalen Berichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Minamata Konvention vor und machte Vorschläge zur Unterstützung der Vertragsparteien und zur Verbesserung des Fragebogens.

Eine beeindruckende Zahl von 113 der 123 Vertragsparteien hatte den umfangreichen Fragebogen der Minamata Konvention bis Februar 2023 beantwortet. Insgesamt entspricht dies einer Quote von 92 Prozent für den ersten Berichtszeitraum vom 16. August 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

In Bezug auf Amalgam ergaben die Berichte allerdings, dass nur etwa 50 % der Vertragsparteien die geforderten zwei oder mehr Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Zahnamalgam seit August 2017 tatsächlich umgesetzt haben (28 Vertragsparteien berichteten, keine Maßnahmen ergriffen zu haben, und 29 berichteten über nur Eine).

Hier ist eine Übersicht über die Vorgaben der Konvention:

Das Sekretariat schlug vor, diese Vertragsparteien aufzufordern, zusätzliche Informationen über rechtliche Lücken oder Herausforderungen zu benennen und Schritte festzulegen, wie diese überwunden werden können. Außerdem sollen sie einen Zeitplan mit klaren Meilensteinen für die Umsetzung ihrer Pläne zur Behebung von Rechtslücken erstellen.

Dabei sollen die Parteien auch daran erinnert werden, dass bereits bis zum 28. September 2023 das Childrens Amendment umgesetzt werden muss:

Parties shall exclude or not allow, by taking measures as appropriate, or recommend against the use of dental amalgam for the dental treatment of deciduous teeth, of patients under 15 years and of pregnant and breastfeeding women, except when considered necessary by  the dental practitioner based on the needs of the patient.

Die Vertragsparteien sollen die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Patienten unter 15 Jahren und von schwangeren und stillenden Frauen ausschließen bzw. nicht zulassen, indem sie entsprechende Maßnahmen ergreifen oder davon abraten, es sei denn, der Zahnarzt hält dies aufgrund der Bedürfnisse des Patienten für notwendig.

Auf der Sitzung wurde außerdem angekündigt, dass das Sekretariat zusätzlich einen Workshop für die Parteien organisiert, die noch keine Maßnahmen ergriffen haben. Vom 21. bis 23. Juni werden Delegierte von 22 Parteien und Experten nach Genf eingeladen, um Hürden bei der Umsetzung zu diskutieren und Lösungen zu entwickeln.

Hier ist der offizielle Bericht: