#21

Eine deutliche Mehrheit von 86% der Befragten hat sich bei einer Umfrage der EU (2014) für ein europäisches Amalgamverbot ausgesprochen.38

#20

An deutschen Universitäten wird die Verarbeitung von Amalgam kaum noch praktisch unterrichtet, sondern nur noch theoretisch gelehrt.36 Die junge Generation von Zahnärzten kann die Forderung von Krankenkassen, Amalgam als Standardmaterial zu verwenden,37 nicht erfüllen.

#19

Verbraucher müssen zum Teil hohe Mehrkosten für alternative Füllungsmaterialien tragen, solange nur Amalgamfüllungen von gesetzlichen Krankenkassen im Seitenzahnbereich voll erstattet werden,35 was sich Menschen mit geringem Einkommen oft nicht leisten können.

#18

Moderne alternative Füllungsmaterialien sind kosteneffizient und zeitsparend anwendbar.

In Finnland, Dänemark, Irland, Belgien, Tschechien, Zypern und Malta entsprechen die staatlichen Erstattungskosten bereits denen von Amalgam.33 In Deutschland sind die Leistungen für Komposite zwar höher, wurden jedoch seit 199634 nicht an die technischen Entwicklungen angepasst.

#17

Kompositrestaurationen sind heute ebenso lange oder länger haltbar als Amalgamfüllungen.32

#16

Kompositfüllungen und Glasionomerzemente ermöglichen durch minimalinvasive Vorgehensweisen eine geringere Zerstörung des Zahns und somit ein längeres Überleben des Zahns selbst.31

#15

Alternative quecksilberfreie Füllungsmaterialien sind zuverlässig und verfügbar, wie die wachsende Zahl der Europäischen Staaten zeigt, die die Verwendung von Amalgam in der Zahnmedizin schrittweise oder vollständig eingestellt haben:30

  • Norwegen, Schweden und Moldawien haben Amalgam ohne Ausnahmen verboten;
  • In Finnland, Dänemark, den Niederlanden, Luxembourg, Estland, Spanien, Italien und der Schweiz liegt die Verwendung unter 2%;
  • Finnland, Irland, die Slowakei, Tschechien, Kroatien und Ungarn haben angekündigt, die staatlichen Erstattungsregelungen auf alternative Füllungen in den kommenden Jahren anzupassen.

#14

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR)23 fordert ab dem 26. Mai 2021 einen fundierten Nachweis der Biokompatibilität24 von zahnärztlichen Füllungsmaterialien. Für die Zulassung und Kennzeichnung von Füllungen, die krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) enthalten, gelten zudem besondere Anforderungen. Zulassungen von vor dem 26. Mai 2021 verlieren spätestens ab dem 26. Mai 202425 ihre Gültigkeit.
Es gibt triftige Gründe dafür, dass Amalgam nach den Anforderungen der MDR nicht mehr zugelassen werden sollte, wenn folgende Umstände hinreichend berücksichtigt werden:

  • Aus Amalgamfüllungen werden ständig geringe Mengen Quecksilberdampf freigesetzt. Erhöhte Freisetzungsraten hängen von der Qualität und dem Alter der Füllung, sowie Kontakt zu anderen Metallen und von Gewohnheiten wie Zähneknirschen, Kauen, Trinken von heißen Getränken oder Zähneputzen ab;26
  • Während geringe eingeatmete Mengen möglicherweise für die meisten Menschen nicht schädlich sind, können langfristige Expositionen für vulnerable Personen und bei Personen, die eine eingeschränkte Fähigkeit haben, Quecksilber auszuscheiden, ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bergen;27
  • Es gibt Bedenken über das Potenzial von Quecksilber, sich im Körper in andere (giftigere) Quecksilberverbindungen umzuwandeln und anzureichern;28
  • Es gibt Bedenken über die Auswirkungen von zusätzlichen Quecksilbermengen aus anderen Umwelt- und/oder Nahrungsquellen (z. B. Fisch) oder Kombinationseffekte durch anderweitige Belastungen.29