Goodbye Amalgam!

Wenn ab Januar 2025 Amalgam verboten ist, wird es auch weiterhin zuzahlungsfreie Füllungen geben. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen und die KZBV haben sich auf selbstadhäsive Materialien und (in Ausnahmefällen) Bulkfill-Komposite geeinigt und die Mehrkostenregelung beibehalten.

Die Umsetzung des Amalgam-Ausstiegs verlief erstaunlich reibungslos, nachdem zuvor mit Kostenexplosionen und Versorgungsausfällen gedroht wurde. Dabei lag die Verwendung von Amalgam zuletzt nur noch bei 2,4 % und die jetzt eingeführten Alternativen wurden meist ohnehin schon zuzahlungsfrei verwendet.

Die Erstattungsbeträge für die Grundversorgung werden nun um einzelne Punkte angehoben, wohingegen der Anspruch für Kindern bis 15 Jahren, Schwangere und stillende Frauen auf Kompositfüllungen wegfällt. Für die Gesetzlichen Krankenkassen kommt es dadurch nur zu einer Kostensteigerung von ca. 1€ pro Füllung.

Für deutsche Verbraucher bleibt, dass sie für hochwertigere und kostenintensivere Materialien selber in die Tasche greifen müssen. Einen zuzahlungsfreien Anspruch gibt es nur auf selbstadhäsive Materialien, also:

  • Glasionomerzemente
  • (kunststoffmodifizierte) Glasionomerzemente, Glas-Hybride (z.B. Equia Forte) oder
  • selbstadhäsive Komposit-Hybride (z.B.: Vertise flow, Fusio Liquid Dentin, Surefil One..)
  • und in Ausnahmefällen Bulk-Fill Komposite

Bulkfill Komposite sollen laut Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen aber nur zur Anwendung kommen, wenn eine Füllung mit selbstadhäsiven Materialien lege artis nicht möglich ist.

In Tschechien und Slovenien werden einschichtige Kompositfüllungen ab 2026 standardmäßig erstattet. In Irland werden Komposite ohne Materialeinschränkungen erstattet, aber nur für Kinder, Jugendliche, Rentner und Personen mit niedrigem Einkommen. In Frankreich werden 60 % eines festgesetzten Tarifs für Komposite übernommen und in Belgien werden Komposite ganz ohne Einschränkung erstattet.

Auch in Deutschland gibt es für die Anwendung der Mehrkostenregelung Tarife, die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ) festgelegt sind. Die Kosten für Komposite können jedoch, je nach Anwendung des Steigerungssatzes, stark variieren und eben auch zur „Querfinanzierung“ ausgenutzt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher im Ratgeber „Kostenfalle Zahn“, sich bei hohen Kostenvoranschlägen gegebenenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.

Auch bei zuzahlungsfreien Behandlungen haben Zahnärzt unterschiedliche Ansprüche an Qualität und Haltbarkeit, weshalb sich ein Vergleich lohnen könnte. Zahnärzten steht frei, auch langlebigere Materialien wie Kompomere oder Alkasite zu verwenden, die in der Verarbeitung gar nicht mal aufwendiger sind.

In Österreichs Gesundheitszentren sind Alkasite bereits zuzahlungsfreier Standard. Ob sie aber auch bei niedergelassenen Zahnärzten zum Standard werden, wird noch verhandelt. Die Zahnärztekammer ist aktuell nur bereit GIZs zu Tarifen wie in Deutschland anzubieten und verlangt von der Österreichischen Gesundheitskasse deutlich höhere Sätze.

„Die Zahnarztkammer gibt unumwunden zu, dass es darum geht, die weißen – und damit ästhetisch ansprechenderen – Füllungen als teurere Privatleistung anzubieten. Nur so ließen sich viele andere durch Kassentarife gedeckte Leistungen querfinanzieren… Zahlt die Kasse nun schöne, stabile Füllungen, entfalle den Zahnärzten eine Einkommensquelle.“ berichtet die Presse und macht deutlich, warum sich Zahnärzte sich so lange gegen den Amalgam-Ausstieg gewehrt haben.

Aus umweltzahnmedizinischer Sicht sollte besonders bei Bulk-Fill Kompositen und Komposit-Hybriden darauf geachtet werden, dass gründlich ausgeleuchtet wird und die Füllungen vollständig aushärten, um einer möglichen Sensibilisierung durch die Freisetzung von Monomeren vorzubeugen.

Alle Füllungs-Materialien entsprechen heutzutage aber den hohen Biokompatibilitäts-Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung – Anforderungen, die Amalgam nie erfüllen musste.

Weitere Informationen:

https://www.dgzmk.de/documents/10165/265109564/Amalgamverbot-Hintergrundinformation_END.pdf/17f662b1-670f-4072-bc52-56fd0d72cc8a

https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/wp-content/uploads/2024-10-11_Beschlusszur_AEnderung_BEMA_13_ab_2025.pdf

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/zahnersatz/zahnaerztliche-zweitmeinung-und-auktionsportale-12897

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/behandlung/karies-welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-12901

 

Chemiepolitische Mittagstalks 2024

Mit den diesjährigen Mittagstalks wollen wir einen Einblick in aktuelle Entwicklungen in der Chemikalienpolitik geben und Umsetzungslücken identifizieren. Wir, das sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, European Network for Environmental Medicine, das Forum Umwelt & Entwicklung, Health and Environment Justice Support, Pestizid Aktions-Netzwerk Deutschland und Women Engage for a Common Future. Zusammen engagieren wir uns für einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit vor Belastungen mit Chemikalien.

SDI stellt Amalgam-Produktion ab 2028 ein

Southern Dental Industries, der weltweit führende Amalgam-Hersteller, hat angekündigt, die Produktion bis spätestens 2028 einzustellen, da die Freisetzung von Quecksilber ein globales Problem darstellt. SDI ist das letzte börsennotierte Unternehmen, das im Hinblick auf die Ambitionen der Vereinten Nationen für einen Amalgam-Ausstieg ab 2030 vollständig auf quecksilberfreie Alternativen umstellt.

Angesichts des zunehmenden Widerstands gegen ihre Amalgam-Politik von Investoren und internationalen NGOs hat Samantha Cheetham, CEO von SDI, das Handtuch geworfen und versprochen, die Produktion bis 2028 oder früher einzustellen.

CEO Cheetham bestätigte auf der Investorenkonferenz am 27. August 2024, dass SDI die Herstellung von Amalgam mit Sicherheit nicht nach Montrose umziehen wird, wohin sie ab Januar 2027 die gesamte Produktion verlegen.

Die World Alliance for Mercury-free Dentistry hatte SDI im Vorfeld zu einer Erklärung aufgefordert und die Familie Cheetham daran erinnert, dass SDI im Jahr 2019 eine Förderung in Höhe von 3 Millionen AU$ von der Commonwealth-Regierung für das Projekt „Dentistry without mercury – Glass fibre reinforced flowable dental composite restorative materials“ erhalten hat und die Produktlinien Riva und Stela als Amalgam-Alternativen erfolgreich entwickeln konnte.

Im Jahr 2023 wurde SDI Co-Financing Partner (mit einem Sachbeitrag von 4,5 Mio. US$) des GEF7-Projekts zur schrittweisen Abschaffung von Dentalamalgam, bei dem das Wissen und die Erfahrung des Unternehmens bei der Umstellung von Dentalamalgam auf quecksilberfreie Restaurationsmaterialien einfließen sollen.

Ferner wurde SDI dafür gelobt, den Schwerpunkt auf eine umweltverträgliche Produktentwicklung und ein umweltverträgliches Lifecycle-Management zu legen und eine Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Strategie (ESG-Strategie) zu entwickeln, in der die Schwerpunktbereiche, Ziele und die Ausrichtung auf die Sustainable Development Goals beschrieben sind.

Die Botschaft war daher klar: „Für eine konsequente Unternehmensstrategie gibt es keine andere Wahl: „Es ist Zeit, die Amalgamherstellung zu beenden!“

Studien belegen, dass rund 60 % des Amalgams aus Kapseln direkt bei der Verarbeitung im Abfall landen, wodurch besonders in Ländern ohne ein geeignetes Abfallmanagement Quecksilber bei der Müllverbrennung oder anderen Entsorgungspraktiken die Böden, das Wasser und die Luft verschmutzt. Aber auch das Quecksilber in Füllungen belastet die Umwelt  durch Krematorien, Bestattungen oder über Ausscheidungen der Patienten.

Und da aus Amalgamfüllungen ständig Quecksilber freigesetzt wird, kann auch ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die börsennotierten US-Anbieter Dentsply Sirona und Kerr stiegen daher aus dem Geschäft aus, als die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA im Jahr 2020 die folgende Sicherheitswarnung herausgab:

Quecksilberhaltige Füllungen sollten nicht mehr für Kinder, schwangere und stillende Frauen, Frauen mit Kinderwunsch, Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson, Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion und Personen mit Allergien auf Quecksilber oder andere Bestandteile von Amalgam verwendet werden.

Florian Schulze, administrativer Vizepräsident der World Alliance for Mercury-free Dentistry und Geschäftsführer des European Network for Environmental Medicine, begrüßt die Ankündigung von Samantha Cheetham: „Das ist ein starkes Signal, um auf der COP6 der Minamata-Konvention 2025 den Amalgam-Ausstieg ab 2030 zu beschließen.“

„Wenn Hersteller die Produktion eines Produkts zum Schutz der Öffentlichkeit einstellen, sollte es auch nicht mehr vom öffentlichen Gesundheitswesen für Behandlungen verwendet werden. Über 30 Länder sind bereits aus der Verwendung von Amalgam ausgestiegen und ab dem 1. Januar 2025 werden weitere 20 hinzukommen.“, fügt Schulze hinzu.

Andere bedeutende Amalgam-Hersteller wie Ardent oder Ivoclar haben den Vertrieb 2022 eingestellt oder sich vom internationalen Markt zurückgezogen, um sich ausschließlich auf die USA zu konzentrieren. Die verbleibenden europäischen Unternehmen wie Cavex oder Nordiska dürften ab Januar 2025 aussteigen, sobald das EU-Exportverbot in Kraft tritt.

Weitere Informationen:

SDI Limited – FY24 Results Call – 11:00am AEST, Tuesday 27 August 2024

World Alliance for Mercury-free Dentistry – Letter to SDI on 18 August 2024

FDA’s safety warning for the use of Dental Amalgam in 2020

European Regulation to phase out dental amalgam by January 2025

Dental amalgam – everything you need to know about its use and ban

Updated: Global Tracker of Amalgam Manufacturers

Updated: Global Dental Amalgam Tracker

Update: Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025 beschlossen

Brüssel, den 30. Mai 2024. Mit der einstimmigen Annahme durch den Rat wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU ab Januar 2025 endgültig beschlossen. Das Europäischen Parlament hatte bereits am 10. April mit einer Mehrheit von 98% zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und trägt erheblich zur Umweltverschmutzung bei.

Die Verwendung von Amalgam ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da die Quecksilberverschmutzung über die Luft- und Wasserwege grenzüberschreitend ist.

Die Umweltbedingungen sind bereits alarmierend: 40% der Oberflächengewässer in der EU sind mit Quecksilber kontaminiert, was eine Gefahr für Vögel und Meeressäugetiere darstellt, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren, und auch den menschlichen Verzehr von Fisch gefährdet.

Florian Schulze, Leiter der IG Umwelt Zahnmedizin und Direktor des European Networks for Environmental Medicine zeigt sich erleichtert: „Dentalamalgam besteht zu 50% aus hochgiftigem Quecksilber und setzt sowohl Patienten als auch Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte einem Risiko aus.

Vor allem junge Frauen sollten keine Quecksilberdämpfe einatmen und damit ungeborene Kinder oder eine zukünftige Schwangerschaft gefährden. Alternativen sind bewährt, kostengünstig, sicher, ebenso haltbar und vor allem zahnfreundlicher.“

Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Union nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • In Mitgliedstaaten, in denen Dentalamalgam das einzige Material ist, das nach nationalem Recht zu mindestens 90% öffentlich erstattet wird, und in denen eine solche Erstattung für quecksilberfreie Alternativen ab dem 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist darf Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam, insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten müssen begründete Erklärungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung bis zum 31. August 2024 vorlegen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der Export von Dentalamalgam verboten.
  • Ab dem 1. Juli 2026 sind auch der Import und die Herstellung von Amalgam verboten. Ausgenommen hiervon sind die Einfuhr und die Herstellung von Zahnamalgam für bestimmte medizinische Zwecke.
  • Bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres müssen Importeure und Hersteller von Dentalamalgam ihrer zuständigen Behörde für das vorangegangene Kalenderjahr die Menge des von ihnen eingeführten oder hergestellten Dentalamalgams melden.

Bis zum 31. Dezember 2029 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob es notwendig ist, die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Dentalamalgam beizubehalten.

Update: Am 13. Juni wurde die Verordnung EU 2024/1849 von den Präsidenten des Europäischen Rats und des Parlaments unterzeichnet und ist am 10. Juli im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen.

Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/30/council-signs-off-on-measures-to-make-the-eu-mercury-free/

Annahme durch den Rat: Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025 beschlossen

Brüssel, den 30. Mai 2024. Mit der einstimmigen Annahme durch den Rat wurde der Amalgam-Ausstieg in der EU ab Januar 2025 endgültig beschlossen. Das Europäischen Parlament hatte bereits am 10. April mit einer Mehrheit von 98% zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Dentalamalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU und trägt erheblich zur Umweltverschmutzung bei.

Die Verwendung von Amalgam ist nicht nur ein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da die Quecksilberverschmutzung über die Luft- und Wasserwege grenzüberschreitend ist.

Die Umweltbedingungen sind bereits alarmierend: 40% der Oberflächengewässer in der EU sind mit Quecksilber kontaminiert, was eine Gefahr für Vögel und Meeressäugetiere darstellt, die sich von kontaminierten Fischen oder Schalentieren ernähren, und auch den menschlichen Verzehr von Fisch gefährdet.

Florian Schulze, Leiter der IG Umwelt Zahnmedizin und Direktor des European Networks for Environmental Medicine zeigt sich erleichtert: „Dentalamalgam besteht zu 50% aus hochgiftigem Quecksilber und gefährdet sowohl Patienten als auch Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte. Vor allem junge Frauen sollten keine Quecksilberdämpfe einatmen und damit ihr Baby oder eine zukünftige Schwangerschaft einem Risiko aussetzen. Alternativen sind bewährt, kostengünstig, sicher, ebenso haltbar und vor allem zahnfreundlicher.“

Die Verordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Union nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.
  • In Mitgliedstaaten, in denen Dentalamalgam das einzige Material ist, das nach nationalem Recht zu mindestens 90% öffentlich erstattet wird, und in denen eine solche Erstattung für quecksilberfreie Alternativen ab dem 1. Januar 2025 noch nicht möglich ist darf Dentalamalgam bis zum 30. Juni 2026 für zahnärztliche Behandlungen verwendet werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der schrittweisen Abschaffung von Zahnamalgam, insbesondere für Patienten mit geringem Einkommen, zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten müssen begründete Erklärungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vorlegen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der Export von Dentalamalgam verboten.
  • Ab dem 1. Juli 2026 sind auch der Import und die Herstellung von Amalgam verboten. Ausgenommen hiervon sind die Einfuhr und die Herstellung von Zahnamalgam für bestimmte medizinische Zwecke.
  • Bis zum 31. Mai eines jeden Kalenderjahres müssen Importeure und Hersteller von Dentalamalgam ihrer zuständigen Behörde für das vorangegangene Kalenderjahr die Menge des von ihnen eingeführten oder hergestellten Dentalamalgams melden.

Bis zum 31. Dezember 2029 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber Bericht erstatten, ob es notwendig ist, die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von Dentalamalgam beizubehalten.

Weitere Informationen: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/30/council-signs-off-on-measures-to-make-the-eu-mercury-free/

EU einigt sich auf Amalgam-Ausstieg ab Januar 2025

Straßburg, 08. Februar. Das Amalgam-Verbot soll ab dem 1. Januar 2025 mit wenigen Ausnahmen kommen. Darauf einigten sich Vertreter der Kommission, des Rats und des Europäischen Parlaments. Da Amalgam zu 50% aus Quecksilber besteht und ein Risiko für Umwelt und Gesundheit darstellt, steht es schon lange in der Kritik.

Seit 2018 ist die Verwendung von Amalgam zur Behandlung von Karies bei Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen verboten. Nun soll das Verbot auf die gesamte EU-Bevölkerung ausgedehnt werden.

Nur Tschechien und Slowenien sollen eine anderthalbjährige Übergangsfrist eingeräumt werden, um das Gesundheitssystem anzupassen, da dort Amalgam noch das einzige Material ist, das voll vom öffentlichen Gesundheitssystem erstattet wird.

Der Export von Amalgam soll zum 1. Januar 2025 verboten werden. Die Herstellung und Einfuhr von Amalgam wird ab dem 30. Juni 2026 nur noch für medizinische Ausnahmefälle möglich sein und bis zum 31. Dezember 2029 soll die Europäische Kommission prüfen, ob man auf die Ausnahmeregelung verzichten kann.

Mit durchschnittlich 0,6 Gramm pro Füllung und einem Gesamtverbrauch von 40 Tonnen Quecksilber pro Jahr ist Amalgam die größte verbleibende Verwendung von Quecksilber in der EU. Etwa 1000 Tonnen Quecksilber befindet sich in Mündern der europäischen Bevölkerung.

Bei der Verwendung von Amalgam wird Quecksilber trotz aller Sicherheitsvorkehrungen unweigerlich auch in die Umwelt freigesetzt.

Dabei ist es kein lokales Problem, sondern eine internationale Bedrohung, da Quecksilber über die Atmosphäre und Gewässer die Grenzen passiert. Der aktuelle Zustand der Umwelt ist alarmierend: 40 % der Oberflächengewässer in der EU zeigen zu hohe Quecksilberwerte auf, was eine Gefahr für Vögel und Säugetiere darstellt, die sich von belasteten Fischen oder Schalentieren ernähren (EUA 2018), aber auch den menschlichen Verzehr von Speisefischen gefährdet.

Außerdem entweicht Quecksilber ständig in geringen Mengen aus den Füllungen, was für die vulnerable Bevölkerung direkt ein Risiko darstellt. Insbesondere wird Quecksilber aber beim Legen und Entfernen freigesetzt, wodurch nicht nur Patienten, sondern vor allem Zahnärzte und zahnärztliche Fachkräfte belastet werden.

„In Deutschland wird Amalgam nur noch für 2,4% aller Füllungen verwendet und fast die Hälfte der EU-Mitglied-Staaten sind bereits aus der Verwendung ausgestiegen oder haben den Gebrauch auf unter 1% gesenkt. Die Alternativen haben sich schon lange bewährt, weshalb das Verbot überfällig ist. Wir setzen uns seit über 10 Jahren dafür ein.“

Die Vereinbarung muss noch vom Parlament und Rat angenommen werden. Danach wird das neue Gesetz im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Berichterstatterin des Parlaments, Marlene Mortler CSU/EVP 08.02.24 Pressemitteilung des Europäischen Parlaments_08.02.2024
Pressemitteilung der Europäischen Kommission 08.02.2024
Pressemitteilung des Europäischen Rats 08.02.2024
Bonner Amalgam-Erklärung zum Amalgam-Ausstieg in Deutschland 2025