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Slowenien beschließt schrittweisen Amalgam-Ausstieg bis 2030

Slowenien veröffentlicht einen nationalen Plan, der den Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam bis 2030 in drei Schritten vorsieht:

  1. Bis zum 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 25 Jahren auslaufen.
  2. Bis zum 1. Januar 2027 wird die Verwendung von Amalgam bei Prämolaren (Backenzähne Nr. 4+5) der Allgemeinbevölkerung auslaufen.
  3. Bis zum 1. Januar 2030 wird die Verwendung von Amalgam generell auslaufen. Ab 2030 werden Amalgamfüllungen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verwendet.

Die gesetzlichen Krankenkassen werden alternative Füllungen (Komposite) anstelle von Amalgam erstatten, mit einer Einschränkung für Patienten, die in den letzten zwei Jahren keinen Zahnarzt aufgesucht haben. Das öffentliche Gesundheitssystem wird bis Ende 2022 dahingehend angepasst.

Dieser Plan ist ein großartiges Beispiel dafür, wie selbst Länder, in denen viel Amalgam verwendet wird, den Ausstieg aus dem Amalgam schrittweise umsetzen und die Interessen der Zahnärzte berücksichtigen können.

Hier geht’s zum Plan des Slowenischen Gesundheitsministeriums (slowenisch):

Hier geht’s zur aktualisierten Übersicht aller Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Amalgam in Europa:

Bonner Amalgam-Erklärung • Quecksilber in aller Munde

Über 50 NGOs und wissenschaftliche Expert*innen haben eine Erklärung unterstützt, die von der jetzigen sowie kommenden Bundesregierung einen Beschluss zum Amalgam-Ausstieg bis spätestens 2025 fordert. Bei den großen Parteien wurde dementsprechend eine Anfrage zur Stellungnahme im Wahlkampf eingereicht.

Am Tag des Inkrafttretens der EU Medizinprodukte-Verordnung, am 26. Mai, wurde die Forderung veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass auch diese nicht sicherstellt, dass keine Amalgamfüllungen mehr zugelassen werden. Zwar gelten jetzt deutlich schärfere Anforderungen, doch ist nicht auszuschließen, dass Amalgamfüllungen eine Sonderzulassung bekommen. Alte Zertifikate bleiben auch noch bis spätestens zum 26. Mai 2025 gültig.

Mit der Bonner Amalgam-Erklärung wird daher ein Beschluss der Bundesregierung gefordert und darauf hingewiesen, dass Amalgamfüllungen nicht nur ein direktes Gesundheitsrisiko bergen, sondern erheblich zur Umweltverschmutzung mit Quecksilber beitragen. In der Umwelt sind die Konzentrationen seit der industriellen Entwicklung stark angestiegen und zu einem globalen Problem geworden.

Der Beschluss eines Amalgam-Ausstiegs ist nicht nur in Deutschland überfällig, sondern hätte auch international große Tragweite. Eine steigende Zahl von Ländern hofft auf die deutsche Unterstützung bei europäischen und globalen Abkommen. (Überblick: Europa)

So möchte zum Beispiel die geschlossene afrikanische Region die Herstellung und Einfuhr von Amalgam auf der nächsten Konferenz der Minamata-Konvention (2022) stoppen, weil es gerade in Entwicklungsländern keine Infrastruktur für die sichere Entsorgung des Sondermülls gibt und schon ausreichend Alternativen zur Verfügung stehen.

Auch die Europäische Kommission will im Zuge des Green Deals und der Chemikalienstrategie aus der Verwendung von Quecksilber in der Zahnmedizin aussteigen und arbeitet an einem Gesetzgebungsvorschlag, der 2022 präsentiert werden soll.

Deutschland wäre dabei nicht einmal Vorreiter: Italien hat gerade erst angekündigt, bis zum 31.12.2024 aus der Verwendung auszusteigen und in Schweden und Norwegen ist Amalgam seit über 10 Jahren, in der Republik Moldau seit 2020, verboten.

Andere europäische Länder (wie Finland, Ireland, die Slowakei, Tschechien, Kroatien oder Ungarn) haben beschlossen, die Bezuschussung des öffentlichen Gesundheitssystem auf Alternativen umzustellen, wodurch sie einen Rückgang der Amalgamverwendung auf ein Minimum erwarten.

So fordert auch die Bonner Amalgam-Erklärung ausdrücklich eine Anpassung der zuzahlungsfreien Standardversorgung der GKVen, sodass auch Patienten mit geringen Einkommen mit alternativen Materialien versorgt werden können. Gerade Geringverdiener haben häufiger Vorerkrankungen, wodurch Amalgamfüllungen zu einem zusätzlichen Gesundheitsisiko werden.

Ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über das Aus der „Braunkohle der Zahnmedizin“ hat eine breite Diskussion in der Medienlandschaft ausgelöst.

Hier geht’s zur gemeinsamen Webseite der Erklärung: https://www.ig-umwelt-zahnmedizin.de/bonner-amalgam-erklaerung/

©Annika Fußwinkel

Hier geht’s zur Pressemitteilung.

COP4 der UN Minamata Konvention über Quecksilber

Das Vierte Treffen der Konferenz der Vertragsparteien (COP-4) findet aufgrund der Corona Pandemie in zwei Teilen statt. Um sicherzustellen, dass das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber weitergeführt werden kann, da das derzeitige Budget und das Arbeitsprogramm Ende 2021 auslaufen, fand der erste Abschnitt der COP-4 vom 1.-5. November 2021 virtuell mit rund 1.000 Teilnehmern statt. Die Parteien konnten die beiden dringendsten Entscheidungen treffen:

  • das Arbeits- und Haushaltsprogramm 2022 des Übereinkommens, das es dem Sekretariat ermöglicht, die Parteien weiterhin bei der Einhaltung der rechtsverbindlichen Verpflichtungen des Übereinkommens zu unterstützen; und
  • der Termin für den zweiten Abschnitt des Treffens, persönlich in Bali, Indonesien, wurde für den 21. bis 25. März 2022 vereinbart.

Die Teilnehmer diskutierten auch drei andere zeitkritische Themen, beginnend mit der nationalen Berichterstattung. Die ersten nationalen Langfassungsberichte der Vertragsparteien sind bis zum 31. Dezember 2021 fällig. Die Erstellung jedes Berichts erfordert „umfassendes technisches Know-how sowie die Koordination zwischen oft mehreren Ministerien“. Während des Treffens stellte das Sekretariat einen Entwurf von Leitlinien für die Parteien vor.

Eine weitere Diskussion konzentrierte sich auf die Finanzierung des Übereinkommens, insbesondere durch die achte Wiederauffüllung der Globalen Umweltfazilität (GEF). Die Vertragsparteien betonten die Bedeutung der GEF bei der Unterstützung der Umsetzung des Minamata-Übereinkommens, indem sie den Ländern dabei hilft, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sowohl GEF-beitragende als auch GEF-Empfängerländer forderten die GEF auf, die Ressourcenzuweisung für ihren Schwerpunktbereich Chemikalien und Abfall im Rahmen von GEF-8 zu erhöhen.

Schließlich wandten sich die Vertragsparteien einer Anforderung des Übereinkommens zu, seine Wirksamkeit spätestens sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten, das 2017 in Kraft trat, zu evaluieren. COP-4 ist daher der Stichtag für die Wirksamkeitsbewertung. Während des ersten Abschnitts der COP-4 berichtete das Sekretariat über intersessionelle Konsultationen über die Bewertung, potenzielle Indikatoren und den Entwurf von Leitlinien zur Überwachung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen. Aufbauend auf dieser intersessionalen Arbeit schlugen Norwegen und Kanada einen Weg zur Schaffung eines Rahmens für die erste Wirksamkeitsbewertung vor.

Mehrere Parteien, insbesondere aus Lateinamerika und der Karibik sowie aus Afrika, sagten, die Pandemie habe ihre sinnvolle Teilnahme an den intersessionalen Konsultationen verhindert. Afrikanische Länder stellten auch Schwierigkeiten bei der regionalen Koordination fest und baten um Unterstützung für einen zusätzlichen Tag mit regionalen Konsultationen unmittelbar vor dem persönlichen Abschnitt der COP-4.

[Earth Negotiations Bulletin coverage of COP 4, SDG-Wissenszentrum |Nach Welt | 12/11/2021 | Nachrichten]

In den vergangenen zwei Jahren haben sich Experten getroffen, um die Anlagen A und B des Übereinkommens zu überprüfen (Produkte mit Quecksilberzusatz und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen verwendet werden). Eine Gruppe technischer Sachverständiger, die sich mit Leitlinien für die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt befasst, hat ihren Berichtsentwurf abgeschlossen. Eine weitere Gruppe technischer Sachverständiger hat sich mit Schwellenwerten für Quecksilberabfälle befasst.

Im Vorfeld der COP-4 haben die EU, Afrika sowie Kanada und die Schweiz jeweils Vorschläge zur Änderung von Anhang A und/oder B des Übereinkommens vorgelegt.

Diese Themen werden auf der COP-4 im Jahr 2022 behandelt, ebenso wie Dentalamalgam, Zollcodes zur Kennzeichnung von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde, nationale Aktionspläne für den handwerklichen und kleinen Goldbergbau sowie die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen zur Unterstützung der Wirksamkeitsbewertung.

In Bezug auf Amalgamfüllungen haben  sowohl die Europäische Union, als auch die Afrikanische Region einen Vorschlag eingereicht haben. Die Europäische Union setzt sich dafür ein, dass die in Europa bereits bestehenden Maßnahmen in den internationalen Vertrag aufgenommen werden sollen:

Bis zum 1. Januar 2024 sorgen die Vertragsparteien dafür,

  1. dass Dentalamalgam nur noch in vordosierter, verkapselter Form verwendet wird;
  2. dass die Verwendung von Quecksilber in loser Form durch Zahnärzte verboten wird;
  3. dass Betreiber zahnmedizinischer Einrichtungen, in denen Dentalamalgam verwendet wird oder Dentalamalgamfüllungen oder solche Füllungen enthaltende Zähne entfernt werden, ihre Einrichtungen mit Amalgamabscheidern mit einer Abscheideleistung von 95%2zur Rückhaltung und Sammlung von Amalgampartikeln, auch von im Abwasser enthaltenen Partikeln, ausstatten;
  4. dass die Verwendung von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden nicht mehr zugelassen ist, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingendnotwendig.

Der Afrikanische Vorschlag sieht hingegen einen generellen Ausstieg bis 2029 in vier Schritten vor. (Die Einführung  einer Amalgamabscheiderpflicht ist in den meisten Entwicklungsländern wirtschaftlich nicht umsetzbar für einen generellen Ausstieg der Verwendung von Amalgam stehen hingegen ausreichend Alternativen zur Verfügung.)

  1. Bis zum 1. Januar 2023 gibt jede Vertragspartei eine Mitteilung heraus, in der sie empfiehlt, bei Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter nur quecksilberfreie Zahnfüllmaterialien zu verwenden.
  2. Bis zum 1. Januar 2025 legt jede Vertragspartei einen nationalen Plan mit den Maßnahmen vor, die sie zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam durchzuführen beabsichtigt. Die Vertragsparteien machen ihre nationalen Pläne im Internet öffentlich zugänglich und übermitteln sie dem Sekretariat.
  3. Bis zum 1. Januar 2027 wird die Herstellung und Einfuhr von Amalgam eingestellt. Um Ausnahmen zu berücksichtigen und den Übergang zur quecksilberfreien Zahnmedizin zu ermöglichen, können die Vertragsparteien den Verkauf im Inland noch zwei Jahre lang zulassen.
  4. Bis zum 1. Januar 2029 wird der inländische Verkauf von Amalgam innerhalb der Länder, wie in Punkt 3 oben festgelegt, ebenfalls eingestellt.

 

Minamata Konvention: Afrikanische Region fordert Amalgam-Verbot ab 2027

Die Afrikanische Region hat beim Sekretariat der Minamata Konvention erneut einen Antrag zur Aufnahme eines generellen Amalgam-Verbots eingereicht. Der Vorschlag sieht einen Ausstieg in vier Schritten vor und soll auf der nächsten Konferenz der Parteien (Anfang 2022 in Bali) diskutiert werden. Afrika strebt an, die Verwendung von Amalgam zu überspringen, denn afrikanische Länder können die quecksilberhaltigen Abfälle nicht kontrollieren und bevorzugen moderne, minimalinvasive Füllungstechniken. Die zahnärztliche Versorgung beginnt sich gerade stark zu entwickeln und in manchen Gegenden hat sich die Anzahl der Zahnärzte in wenigen Jahren verdoppelt! –In einem Bericht von 2020 haben afrikanische Zahnärzte eindrücklich erklärt, warum man die Verwendung von Amalgam überspringen möchte und welche Techniken bevorzugt werden.– Tansania hat daher im Januar 2020 schon beschlossen, die Verwendung von Amalgam-Füllungen ab 2023 für alle Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter zu verbieten. Der Afrikanische Antrag zum Amalgam-Ausstieg sieht nun folgende Schritte vor:

  1. Bis zum 1. Januar 2023 gibt jede Vertragspartei eine Empfehlung heraus, dass bei Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter nur quecksilberfreie Füllungsmaterialien verwendet werden sollen.
  2. Bis zum 1. Januar 2025 legt jede Vertragspartei einen nationalen Plan mit Maßnahmen vor, die sie zur schrittweisen Einstellung der Verwendung von Zahnamalgam durchzuführen beabsichtigt. Die Vertragsparteien machen ihre nationalen Pläne im Internet öffentlich zugänglich und übermitteln sie dem Sekretariat.
  3. Bis zum 1. Januar 2027 wird die Herstellung und Einfuhr von Amalgam eingestellt. Um Ausnahmen zu berücksichtigen und den Übergang zur quecksilberfreien Zahnmedizin zu ermöglichen, können die Vertragsparteien den Verkauf im Inland noch zwei Jahre lang zulassen.
  4. Bis zum 1. Januar 2029 wird der inländische Verkauf von Amalgam innerhalb der Länder, wie in Punkt 3 oben festgelegt, ebenfalls eingestellt.

Auch die Europäische Union hat einen Antrag zur Regulierung der Verwendung von Amalgam ab dem 1. Januar 2024 eingereicht. Die Forderungen entsprechen den Maßnahmen, die in Europa bereits umgesetzt sind und werden den Afrikanern wohl nicht weitgenug gehen. Insbesondere ist die Einführung einer Amalgamabscheiderpflicht in den meisten Entwicklungsländern wirtschaftlich nicht umsetzbar.

EU Kommission beginnt Gesetzgebungsverfaren: NGOs fordern Amalgam-Ausstieg 2025

Im Zuge der Überarbeitung der EU Quecksilberverordnung hat die Europäische Kommission zu einer ersten Stellungnahmen aufgerufen. Es wurde angekündigt, dass die Verordnung nicht nur für Amalgamfüllungen, sondern auch für andere quecksilberhaltige Produkte überarbeitet wird und ein Zeitplan vorgelegt. Etwa 30 Organisationen, Wissenschaftler und Zahnärzte haben diese Gelegenheit genutzt und Kommentare zum Amalgam-Ausstieg eingereicht.

Erst im August 2020 hatte die Europäische Kommission angekündigt, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahr 2022 einen Legislativvorschlag vorzulegen. Eine Studie hatte ergeben, dass die schrittweise Einstellung der größten verbleibenden Verwendung von Quecksilber in der EU, technisch und wirtschaftlich vor 2030 machbar ist.

Auf der Grundlage des Berichts und der Machbarkeitsstudie veröffentlichte die Kommission am 05. März eine anfängliche Folgenabschätzung (IIA) auf dem „Have Your Say„-Portal.

Das European Center for Enviromental Medicine und die IG Umwelt Zahn-Medizin haben gemeinsam mit zahlreichen Partnern die Kommission zu einem Gesetzgebungsvorschlag mit einem Ausstieg bis spätestens 2025 aufgefordert.

Hier finden sie die eingereichten Argumentationen für den Ausstieg:

European Environmental Bureau (Belgium)
EurEau – European Federation of Water Services (Belgium)
European Center for Environmental Medicine (Germany)
World Alliance for Mercury-Free Dentistry — Secretariat (United States)
International Academy of Oral Medicine and Toxicology (IAOMT)
World Alliance for Mercury Free Dentistry (United Kingdom)
WECF, Women Engage for a Common Future (Germany)
Health Care Without Harm (HCWH) Europe 
Tandvårdsskadeförbundet (Sweden)
ecologistas en acción (Spain)
EKO-UNIA (Poland)
Environmental Ambassadors for Sustainable Development (Serbia)
ZERO – Association for the Sustainability of the Earth System (Portugal)
IG Umwelt Zahn-Medizin (Germany)
Lars Hylander (Sweden)
Ulf Bengtsson (Sweden)
Sergio Formentelli, Dentist (Italy)
Katrin Marienburg, Zahnärztin (Germany)
Norbert Guggenbichler, Zahnarzt (Germany)

für Eindämmung von Quecksilberemission allgemein:

The European Chemical Society (EuChems)
Hazardous Waste Europe (France)

Hier finden Sie die eingereichten Argumentationen gegen den Ausstieg:

Council of European Dentists (CED)
Bundeszahnärztekammer – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (Germany)
Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (Germany)
Ordre National des Chirurgiens-Dentistes / ONCD (France)
British Dental Association (United Kingdom)
Anonym, Dentist (Spain)
Dr Candria Francesco, Dentist (Italy)
Dr Paolo Nardini odontoiatra, Dentist (Italy)
Dott. Attilio Menduni De Rossi, Dentist (Italy)
Anonym, Dentist (Italy)

 

Kennzeichnungspflicht für Amalgamfüllungen

Im Zuge des Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam wurde durch eine Änderung im Bundesmantelvertrag beschlossen, dass Zahnärzte Amalgamfüllungen ab dem 01. Januar 2021 bei der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen müssen. So soll endlich Klarheit über die tatsächliche Verwendung geschaffen werden.

Ausserdem ist die Statistik der Abrechnung von Kompositfüllungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen für 2019 erschienen. Die Gesamtzahl der abgerechneten Füllungen 13e-h beliefen sich laut KZBV Jahrbuch auf rund. 2,231 Mio, ein Anteil von rund 4,5 % von allen Füllungen. Das ist in sofern von Bedeutung, da der Bewertungsausschuss eine Überprüfung des bestehenden Bewertungsmaßstabes vornehmen muss, sobald der Prozentsatz von 1% wesentlich überschritten wird. (Gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses BEMA 13h gültig ab dem 1. Juli 2018.)